Sie möchten eine polnische Stiftung gründen, aber wissen nicht genau, wie Sie anfangen sollen? Kein Problem! Wir bieten Ihnen eine komplette Gründungsbegleitung zum Pauschalpreis.
Von der Erstellung des Stiftungsstatuts bis hin zur Registrierung beim staatlichen Amt für Stiftungen und öffentliche Sammlungen – wir sind an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei jedem Schritt des Prozesses. Unsere erfahrenen Experten sorgen dafür, dass Ihre Stiftung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie sich auf die Verwirklichung Ihrer Ziele konzentrieren können.
Mit unserer Hilfe können Sie sicher sein, dass Ihre Stiftung erfolgreich ist und Sie die steuerlichen Vorteile, die Ihnen als Stifter zustehen, voll ausschöpfen können. Wir garantieren Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Gründung, damit Sie schnell loslegen und Ihre Projekte und Initiativen fördern können.
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Das Stiftungsrecht in Polen regelt die Gründung, die Verwaltung und die Aufsicht von Stiftungen in dem Land. Es ist Teil des polnischen Zivilrechts und wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt.
Eine der wichtigsten Gesetze, die das Stiftungsrecht in Polen regeln, ist das Gesetz über Stiftungen und öffentliche Sammlungen. Dieses Gesetz legt die Anforderungen für die Gründung einer Stiftung fest, einschließlich der Erstellung eines notariell beglaubigten Stiftungsstatuts und der Registrierung beim staatlichen Amt für Stiftungen und öffentliche Sammlungen.
Das Gesetz über Stiftungen und öffentliche Sammlungen regelt auch die Aufsicht über Stiftungen, einschließlich der Überwachung der Einhaltung der Stiftungsstatuten und der Verwendung der Mittel. Es legt auch die Pflichten der Stiftungen, wie die Erstellung von Finanzberichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Steuerrechts, fest.
Ein weiteres wichtiges Gesetz, das das Stiftungsrecht in Polen regelt, ist das Steuergesetz. Es legt die steuerlichen Vergünstigungen fest, die Stiftungen und ihre Stifter genießen, wie die Möglichkeit, Spenden von Unternehmen und Privatpersonen steuerlich absetzbar zu machen und Geschenke an eine Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit zu sein.
Das Stiftungsrecht in Polen ist komplex und es ist wichtig, sich mit den gesetzlichen Anforderungen und steuerlichen Regelungen vertraut zu machen, bevor man eine Stiftung gründet oder spendet. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und dass die steuerlichen Vorteile voll ausgeschöpft werden können.
Das Stiftungsrecht in Polen ist auch durch europarechtliche Bestimmungen beeinflusst. Insbesondere die EU-Richtlinie über die Rechtsformen von Stiftungen hat Auswirkungen auf das polnische Stiftungsrecht.
Die EU-Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedstaaten der EU die Gründung von Stiftungen erleichtern und ihre Rechtsformen anerkennen müssen. Dies bedeutet, dass eine Stiftung, die in einem EU-Mitgliedstaat gegründet wurde, in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden muss, solange sie den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht.
Dies hat Auswirkungen auf die Gründung von Stiftungen mit grenzüberschreitendem Charakter in Polen. Es ermöglicht es europäischen Stiftungen, ihre Tätigkeiten in Polen auszuführen, ohne durch bürokratische Hürden behindert zu werden und erleichtert auch die Gründung von polnischen Stiftungen, die ihre Tätigkeiten in anderen EU-Ländern ausführen möchten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die EU-Richtlinie nur die Mindestanforderungen festlegt und dass die Mitgliedstaaten weitere Anforderungen erfüllen können. Daher ist es wichtig, sich mit den nationalen gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass die Stiftung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.