Allgemeine Mandatsbedingungen
Für die Mandatsbearbeitung der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (im Folgenden “Rechtsanwälte”) gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen:
1. Gegenstand der Tätigkeit
Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass sich
die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten und gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehen, soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Zu Beginn des Auftragsverhältnisses kann der Gegenstandswert nur geschätzt werden. Eine zutreffende Bestimmung des Gegenstandswertes kann erst nach Abschluss der Angelegenheit bei Fälligkeit der Gebühren erfolgen.
2. Obliegenheiten des Mandanten
Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung
mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
Der Mandant wird die Rechtsanwälte unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben zutreffend und vollständig sind.
3. Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt sind.
4. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
5. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.
6. Aktenaufbewahrung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die elektronischen Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
7. Wettbewerbsrechtliche Verfahren
In wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten versichert der Mandant, dass die Rechtsverfolgung in einem angemessenem Verhältnis zur eigenen geschäftlichen Tätigkeit steht und nicht aus rechtsmissbräuchlichen Motiven erfolgt.
8. Zeithonorar
Soweit die Abrechnung des anwaltlichen Honorars nach Zeit vereinbart ist, gilt die an den Mandanten übermittelte Zeiterfassung als richtig anerkannt, wenn der Mandant auf die Abrechnung hin vorbehaltlos zahlt oder er innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Abrechnung keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Zeiterfassung erhebt.
9. Online-Shop
Der Auftragsumfang des Mandats wird durch die in der Artikelbeschreibung dargestellten Standardauftrag begrenzt. Eine darüberhinausgehende ausführliche individuelle Rechtsberatung ist nicht enthalten.