Gläubigervertretung

Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2017/1132 über Restrukturierung und Insolvenz hat der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (“SanInsFoG”) verabschiedet. Kern des Reformpakets ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (“StaRUG”). Ferner gab es Änderungen in zahlreichen weiteren Gesetzen, vor allem auch der Insolvenzordnung (“InsO”).

Im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens wahren wir die Interessen der Gläubiger gegenüber dem Gericht, dem Schuldner und den übrigen Gläubigern.

Zögern Sie nicht uns bei weiteren Fragen zum Thema Gläubigerrechte zu kontaktieren.