Haftung der Steuerberater (Steuerberaterhaftung)

Steuerberater spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen bei steuerlichen Angelegenheiten. Sie übernehmen die Verantwortung für die korrekte Einhaltung der Steuergesetze und stellen sicher, dass ihre Mandanten ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen Ihren Steuerberater (sog. Steuerberaterhaftung).

Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Steuerberatern

Steuerberater haben die Aufgabe, ihre Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu unterstützen. Dazu gehören die Erstellung von Steuererklärungen, die Beratung zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten und die Gewährleistung der Einhaltung geltender Steuergesetze. Sie sind verpflichtet, die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten und ihnen korrekte und vollständige Informationen zu liefern.

Berufshaftpflichtversicherung

Steuerberater sind in der Regel gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung bietet Schutz im Falle von Fehlern oder Versäumnissen seitens des Steuerberaters, die zu finanziellen Verlusten für den Mandanten führen. Die Berufshaftpflichtversicherung dient dazu, die Haftung des Steuerberaters zu begrenzen und den Mandanten eine Möglichkeit zur Schadensregulierung zu bieten.

Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Nicht alle Steuerberater in der Regel arbeiten gewissenhaft. In Fällen von Fahrlässigkeit oder Vorsatz können Steuerberater für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Dies bedeutet, dass sie finanziell für die Folgen ihrer Handlungen oder Unterlassungen aufkommen müssen, wenn diese als fahrlässig oder absichtlich begangen werden.

Steuerberater müssen ihre Mandanten umfassend beraten. Wenn es zu Beratungsfehlern kommt, beispielsweise bei der Auslegung von Steuergesetzen oder der Einschätzung von steuerlichen Risiken, können erhebliche Schäden entstehen. In solchen Fällen können Steuerberater für die entstandenen Verluste haftbar gemacht werden, sofern sie nachweislich ihre Beratungspflicht verletzt haben.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen einen Steuerberater beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant Kenntnis von dem Schaden und dem steuerberatungsbezogenen Fehler erhalten hat. Die genaue Dauer der Verjährungsfrist kann je nach Art des Anspruchs variieren, beträgt aber in der Regel 3 Jahre nach Kenntnis (§ 195 BGB).

Rechtsschutzversicherung

Ob eine Rechtsschutzversicherung für Ansprüche gegen einen Steuerberater einspringt, hängt von den genauen Bedingungen und dem Umfang der Versicherungspolice ab. Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel Rechtsstreitigkeiten und rechtliche Kosten in verschiedenen Bereichen ab, darunter auch im Bereich des Haftungsrechts.

Es ist wichtig, die konkreten Bestimmungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherungspolice zu prüfen, um festzustellen, ob Ansprüche gegen einen Steuerberater abgedeckt sind. In einigen Fällen kann eine spezielle Klausel oder ein spezieller Zusatz erforderlich sein, um eine Deckung für steuerberatungsbezogene Ansprüche zu gewährleisten.

Es ist auch zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen oft bestimmte Wartezeiten haben können, bevor Ansprüche geltend gemacht werden können. Diese Wartezeiten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein und sollten in der Police überprüft werden.

Es ist ratsam, im Falle eines Anspruchs gegen einen Steuerberater frühzeitig mit der eigenen Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen, um die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu klären und eine mögliche Deckung zu prüfen. Ein direkter Austausch mit der Versicherungsgesellschaft ermöglicht eine genaue und individuelle Auskunft bezüglich der Leistungspflicht und des Umfangs der Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall.

Gerne stellen wir eine entsprechende Deckungsanfrage für Sie.

Herausgabe von Unterlagen

Als Mandant hat man das Recht, vom bisherigen Steuerberater die Herausgabe der relevanten Unterlagen an sich selbst oder den neuen Steuerberater zu verlangen. Der Steuerberater ist gesetzlich verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben, die für die ordnungsgemäße Weiterführung der steuerlichen Angelegenheiten des Mandanten erforderlich sind.

Das Recht auf Herausgabe der Unterlagen ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten sowie aus den gesetzlichen Bestimmungen. Der Steuerberater ist verpflichtet, die Unterlagen in angemessener Zeit und in einem geordneten Zustand an den Mandanten oder den neuen Steuerberater zu übergeben.

Es ist üblich, dass der Mandant schriftlich beim bisherigen Steuerberater die Herausgabe der Unterlagen beantragt. Dabei sollten der Umfang der Unterlagen sowie der Zweck der Herausgabe (Übergabe an den neuen Steuerberater) deutlich angegeben werden. Es kann hilfreich sein, eine Frist für die Herausgabe zu setzen.

Unter bestimmten Umständen haben Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.