Zahlreiche deutsche Mobilfunkanbieter haben ohne wirksame Einwilligung Ihrer Kunden sog. „Positivdaten“ an die Schufa weitergeleitet. Das verstößt laut dem Landgericht München gegen Datenschutzrecht. Für Kunden der Mobilfunkanbieter ergibt sich im Erfolgsfall ein Schadensersatzanspruch von bis zu 5.000 EUR.