Das Insolvenzrechts ist seinem Wesen nach dem Vollstreckungsrecht zuzuordnen und tritt an Stelle der Einzelvollstreckung. Durch das Insolvenzrecht sollen in erster Linie die Gläubiger gleichmäßig und so gut wie möglich befriedigt werden. Der Zugriff einzelner Gläubiger auf einzelne Vermögensgegenstände wird dabei ausgeschlossen. Der Insolvenzverwalter nimmt die Belange der „Gläubigergemeinschaft“ war, die ihrerseits durch die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss erheblichen Einfluss auf das Verfahren nehmen können.
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Zusammenhang mit dem Restschuldbefreiungsverfahren kann zudem zu einer Entschuldung natürlicher Personen führen. Auf diese Weise bekommen Schuldner eine Perspektive auf eine künftige gesicherte wirtschaftliche Existenz.
Das Insolvenzdezernat der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kombiniert wirtschaftsrechtliche Expertise mit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Aufgrund dieser wertvollen Kombination aus juristischer und wirtschaftlicher Erfahrung bieten unsere Rechtsanwälte die Tätigkeit als als Verwalter in der Unternehmensinsolvenz an.
Die Insolvenz – Sanierung oder Abwicklung
Das deutsche Insolvenzrecht war in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Änderungen und Reformen. Während ursprünglich Fokus in der Abwicklung von Unternehmen lag, hat sich die Sichtweise in letzter Zeit zunehmend geändert – nicht zuletzt durch den Einfluss angloamerikanischer Rechtsgedanken (Chapter-11-Verfahren). Mit dem Insolvenzplanverfahren (§§ 217 – 269 InsO) und der Insolvenz in Eigenverwaltung (§§ 270 – 285 InsO), gibt es auch in Deutschland insolvenzrechtliche Möglichkeiten, bei denen der Erhalt des Unternehmens – auch und gerade im Interesse der Gläubiger – im Vordergrund steht.
Sitz im Herzen Mitteldeutschlands
Der Sitz unsere Kanzlei ist Halle (Saale), so dass Verfahren im mitteldeutschen Raum problemlos übernommen und mit der erforderlichen Nähe vor Ort durchgeführt werden können.
Qualifizierte Mitarbeiter
Für eine sorgfältige Bearbeitung von Verfahren sind gut geschulte Mitarbeiter unabdingbar. Neben den beiden im Insolvenzrecht besonders geschulten Rechtsanwälten unterstützen uns Betriebswirte und Assessoren als Insolvenzsachbearbeiter sowie ein Steuerberater mit eigens fortgebildeten Insolvenzbuchhaltern bei der Tabellenführung, dem Forderungseinzug, der Lohnbuchhaltung, der Insolvenzgeldabwicklung, der Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie der Erstellung der Schlussrechnung.
Inhouse Abwicklung von Schuldnerangelegenheiten
Steuer-, arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheiten des Schuldners und notwendige Prozessführungen werden regelmäßig innerhalb der Kanzlei bearbeitet und erledigt.
Aktuelle Technik
Für eine moderne und zuverlässige Bearbeitung ist heute ein professionell gepflegtes elektronisches Datenverarbeitungsprogramm unverzichtbar. Selbstverständlich haben Gläubiger die Möglichkeit ihre Forderungen elektronisch anzumelden und sich rund um die Uhr über den Stand des Verfahrens online zu informieren.
Weiterführende Weblinks
Gläubigerinformation und Forderungsanmeldung
Kontakt für Insolvenzrichter und Rechtspfleger