Internet-Reputation und rechtliches Reputationsmanagement

Bewertung

Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht

Online-Medien ermöglichen es seit jeher, mit relativ wenig Aufwand verschiedenste Inhalte im Internet zu publizieren. Dies trifft auch und gerade für beliebige Informationen über Dritte zu. Auf diese Weise ist das Internet nicht nur eine schier unerschöpfliche Wissens- und Informationsquelle, es hat auch der Meinungs- und Publikationsfreiheit der Bürger zu gänzlichen neuen und einfach zu handhabenden Ausdrucksmöglichkeiten verholfen. Seit dem Siegeszug des E-Commerce haben sich in diesem Zusammenhang sehr schnell auch die zahlreichen Bewertungssysteme für Unternehmen durchgesetzt, in denen Kunden über ihre Erfahrungen mit Produkten und Dienstleistungen berichten und ihre Meinung dazu kundtun können. Dabei kommt es jedoch unweigerlich zu Konflikten zwischen demjenigen, der eine Bewertung abgibt, der zu Hilfe genommenen Bewertungsplattform und demjenigen, dessen Firma, Produkt oder Dienstleistung bewertet wird. Juristisch gesprochen stehen sich in derlei Auseinandersetzungen die Meinungsfreiheit des “Bewerters” und das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht des Bewerteten gegenüber.

Während das anglo-amerikanische Recht, dass traditionell die “Redefreiheit” (“Freedom of Speech”) höher gewichtet als das Recht der persönlichen Ehre (und letzterem nur in den engen Grenzen der “Verleumdung” (“Defamation”) zur Geltung verhilft), bieten das deutsche und europäische Recht Betroffenen gute Möglichkeiten, effektiv gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorzugehen. Selbst wenn der Verletzer anonym bleibt, ist es sehr oft möglich, im Wege der Störerhaftung gegen den Serviceprovider, also den Anbieter des Dienstes, vorzugehen.

Wir unterstützen seit Jahren erfolgreich Unternehmer, die von Dritten ungerecht bewertet, beleidigt oder verleumdet wurden und sorgt mit erheblicher Erfahrung und Expertise dafür, dass rechtswidrige Veröffentlichungen gelöscht werden. Bereits im Jahre 2010 hat Rechtsanwalt Peter Kehl zu diesem Thema ein Buch mit dem Titel “Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen: Gesetze, Urteile und Mustertexte für die Praxis” veröffentlicht.

Presse

Mitteldeutsche Zeitung, 26.02.2017: “Hallescher Anwalt gewinnt gegen WordPress – In Halle wartet eine Zelle für Firmenchefs”

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Google-Bewertungen

Google verzeichnet über drei Milliarden Suchanfragen täglich – gewiss auch über Ihr Unternehmen! Die Suchmaschine ist damit die unangefochtene Nummer eins bei den Seitenaufrufen im Internet. Ihr dortiger Eintrag ist daher häufig das erste, was Kunden, Bewerber und Geschäftskontakte von Ihrem Unternehmen online sehen. Aus diesem Grund sollte Ihr Unternehmen über eine hervorragende Bewertung verfügen und die von Google erstellte Unternehmenscard (“Google My Business”) die Suchenden im Idealfall mit fünf gefüllten Sternen anstrahlen.

Dass diese Google-Bewertungen in der Praxis mittlerweile eine unverzichtbare Entscheidungshilfe für Kunden und Verbraucher geworden sind, zeigt sich auch daran, dass die “My-Business”-Bewertungen innerhalb des Kartendienstes Google Maps verwendet werden. Wer mithilfe dieses Dienstes ein Restaurant sucht, wird das besser bewertete dem schlechter bewerteten vorziehen.

Ein Google-Unternehmenseintrag, der frei von unwahren und ungerechtfertigten schlechten Bewertungen ist, ist deshalb von besonderer Bedeutung für Kundenakquise und Umsatzwachstum.

Sichern Sie sich deshalb ein faires und inhaltlich zutreffendes Google-My-Business-Profil und damit die Unternehmensreputation, die Ihr Unternehmen verdient.

Arbeitgeber-Bewertungen

Der Arbeitsmarkt ist stark umkämpft – aus dem stetig steigenden Wirtschaftswachstum der letzten Jahre und damit einhergehender sinkender Arbeitslosenquote folgt eine deutlich spürbarer Mangel an verfügbaren Fachkräften. Der Arbeitsmarkt ist derzeit ein Arbeitnehmermarkt. Unternehmen buhlen um die Gunst der Bewerber – nicht umgekehrt. Hat ein Unternehmen in dieser Gemengelage dazu auch noch eine unwahre, ungerechtfertigte und schlechte Arbeitgeberbewertung (beispielhaft seien Bewertungsplattformen wie glassdoor, kununu oder jobvote genannt), kann man im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt schnell ins Hintertreffen geraten.

Sichern Sie sich die beste Ausgangsposition im Kampf um neue Mitarbeiter und lassen Sie ungerechtfertigte Bewertungen auf den Portalen durch uns entfernen.

eBay-Bewertungen, Amazon-Bewertungen und Bewertungen auf anderen Handelsplattformen

Der Umsatz des Onlinehandels macht bereits jetzt ca. 13% des deutschlandweiten Einhandelsumsatzes aus – Tendenz steigend. Der E-Commerce ist eine der größten Wachstumsbranchen weltweit. Ein großer Teil entfällt hierbei auf Amazon und eBay, aber auch andere, kleinere Plattformen wachsen kräftig. Für Online-Händler ist es deshalb unverzichtbar, die Bekanntheit und die vorhandene, gefestigte Infrastruktur der Handelsplattformen zu nutzen und Ebay, Amazon Marketplace und andere als Vertriebskanal zu nutzen.

Auch auf diesen Plattformen haben Kunden die Möglichkeit, Händler zu bewerten. Haben sich Kunden einmal für ein bestimmtes Produkt entschieden, spielt die Bewertung für die Auswahl des Händlers eine wesentliche Rolle. Hier können unwahre oder ungerechtfertigte negative Bewertungen direkt zu Einbußen beim Umsatz führen.

WordPress-Seiten und WordPress-Blogs

Ein Internettagebuch (auch Weblog oder kurz: Blog) wird gerne von Menschen verwendet, die ihre Erinnerungen, Geschichten, Erlebnisse oder auch Produktrezensionen oder Bildergalerien mit anderen teilen möchten, dabei aber den Aufwand scheuen, eine eigene Internetseite zu betreiben. Mithilfe von Diensten wie WordPress sind seit Jahren Millionen von Blogs entstanden – teilweise vielbeachtete, deren Zugriffszahlen in die Millionen gehen. Immer wieder werden solche Blogs (technisch gesehen sind es Subdomains der Seite wordpress.com) aber auch verwendet, um anderen zu diffamieren und zu verleumden oder um andere rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen. Dies kann dem Unternehmensruf massiven Schaden zufügen und enorme entgangene Gewinne bedeuten.

Die Inanspruchnahme von Automattic, Inc., der Betreibergesellschaft von WordPress, erfordert zwar Zeit und langen Atem, führt jedoch letztlich häufig zum gewünschten Erfolg. Wir beraten Sie gern.

Facebook-Beiträge und Facebook-Kommentare

Bei Facebook oder anderen Social-Media-Plattformen kommt es immer wieder zu Beleidigungen und anderen rechtsverletzenden Äußerungen. Facebook hat rund 2,17 Milliarden Nutzer monatlich und nach firmeneigenen Angaben werden allein in Deutschland rund 100.000 verleumderische, beleidigende oder s.g. “Hasskommentare” pro Monat gelöscht. Viele “Facebook-Fanpages” ersetzen firmeneigene Webseiten, weshalb es besonders ärgerlich ist, wenn die Unternehmensfrontpage eine ungerechtfertigte und schlechte Bewertung trägt oder verleumderische Kommentare zum Unternehmen auf Facebook verbreitet werden.

Zwar hat der Gesetzgeber versucht, mit dem “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” Soziale Netze dazu zu veranlassen, Möglichkeiten zur schnellen und unkomplizierten Löschung von rechtswidrigen Inhalten zu veranlassen. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche lässt dieses Gesetz aber unberührt.

Lassen Sie uns deshalb Ihren guten Unternehmensruf schützen, indem wir für Sie ungerechtfertigte und schlechte Bewertungen sowie verleumderische Kommentare entfernen lassen.

Internetforen

Auch wenn die klassischen Internetforen an Bedeutung verloren haben, werden sie nach wie vor von einer Vielzahl von Nutzern zum Meinungsaustausch genutzt und verfügen vereinzelt noch über bis zu 2 Millionen registrierte Benutzer. Auch hier kommt es nicht selten vor, dass rechtswidrige Äußerungen veröffentlicht werden. Da die meisten Foren fachbezogen sind, haben diese trotz der abnehmenden Bedeutung eine wichtige Rolle bei der Unternehmenswahl, für die nächste Bestellung oder Bewerbung.

Sonstige Webseiten

Neben den bekannten Dienstanbieter gibt es eine große Anzahl kleinerer Portale, Bewertungsplattformen oder einzelner Internetseiten. Auch hier greift deutsches und europäisches Äußerungsrecht.