Bei der Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung ist es uns wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten und Gebühren haben.
Honorarvereinbarung
Unsere Kanzlei arbeitet in der Regel auf Basis einer Vergütungsvereinbarung, die eine flexible und transparente Abrechnung nach Stundenaufwand ermöglicht. Hierbei werden selbstverständlich nur die Kosten der juristischen Sachbearbeiter berechnet – allgemeine Verwaltungskosten, die im Sekretariat anfallen, werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Wir arbeiten in bundesweitem Schnitt für einen sehr fairen Stundensatz. In der Praxis zeigt sich zudem häufig, dass weniger erfahrene Juristen ohne Routine und Expertise deutlich mehr Zeit für dieselbe Angelegenheit benötigen. Durch unsere fundierte Erfahrung und Routine wird nicht nur eine qualitativ bessere Leistung erbracht, sondern oft auch insgesamt eine kosteneffizientere – der Spezialist erledigt die Aufgabe zügiger und präziser.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
In speziellen Fällen erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Kostenschätzung
Mit Mandatsbeginn informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten und den zu erwartenden Zeitaufwand, sodass Sie von Anfang an eine Vorstellung der anfallenden Kosten haben.
Erfolgshonorar
Bitte beachten Sie, dass wir nach den Bestimmungen des Vergütungsrechts nicht ausschließlich auf Basis eines Erfolgshonorars tätig sein dürfen. Ein Erfolgshonorar ist nach den gesetzlichen Vorgaben nur in Ausnahmefällen zulässig und kann nicht die alleinige Grundlage unserer Vergütung sein. Sollten jedoch besondere Umstände vorliegen, beraten wir Sie gerne darüber, ob und in welchem Umfang ein Erfolgshonorar zusätzlich vereinbart werden kann.
Erstberatung
Bitte beachten Sie, dass auch eine Erstberatung, die mit der Prüfung von Unterlagen oder der Auswertung von Informationen verbunden ist, Kosten auslöst. Die Erstberatung umfasst eine sorgfältige Durchsicht und Analyse Ihrer Unterlagen sowie eine erste rechtliche Einschätzung. Die Abrechnung erfolgt entweder über unsere stundenbasierte Vergütungsvereinbarung oder auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Für bedürftige Mandanten mit begrenzten finanziellen Mitteln besteht ggf. die Möglichkeit, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Um Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit sowie eine Aussicht auf Erfolg der Beratung oder des Verfahrens. Wir beraten Sie gerne dazu, ob ein Anspruch auf diese Unterstützung besteht und welche Schritte für die Antragstellung erforderlich sind. Weitere Informationen zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Halle unter Beratungshilfe.