Bandnamen schützen: So sichern Sie Ihre Marke effektiv
Einen Bandnamen schützt man am besten durch die Anmeldung und Eintragung als Marke. Mit dem Schutz des Bandnamens als Marke können Sie Dritten effektiv untersagen, denselben oder einen ähnlichen Bandnamen zu nutzen.
Zwar unterliegen Bandnamen regelmäßig auch dem Schutz des Unternehmenskennzeichens gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG durch Benutzung. Die Durchsetzung dieses Rechts scheitert jedoch häufig an Beweisproblemen hinsichtlich des Nutzungszeitraums und der kontinuierlichen Nutzung des Bandnamens. Darüber hinaus führen Austritte von Bandmitgliedern, Wechsel der Besetzung oder die Auflösung der Band oft zu Streitigkeiten darüber, wer den Bandnamen weiter nutzen darf. Bei längeren Bandpausen kann der Schutz aus dem Unternehmenskennzeichen verloren gehen, da er grundsätzlich mit der Benutzung steht und fällt.
Solche Unsicherheiten und Streitigkeiten lassen sich von vornherein durch eine eingetragene Marke vermeiden. Eine Marke schützt den Bandnamen vor unrechtmäßiger Nutzung durch Dritte. Eine Marke können Sie auf die Band, die häufig als GbR organisiert ist, auf einzelne Mitglieder oder nur auf eine Person (z.B. Gründer der Band) anmelden.
Markenanmeldung ab 200 EUR
Eine deutsche Markenanmeldung erhalten Sie bei uns bereits ab 200 EUR netto zuzüglich Amtsgebühren von EUR 290. Die europäische Markenanmeldung kostet ab 200 EUR netto zuzüglich Amtsgebühren von 850 EUR.
Haben Sie noch Fragen zum Markenschutz für Bandnamen? Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch für Rückfragen zur Verfügung. Ansonsten füllen Sie einfach unser untenstehendes Formular zur Markenanmeldung aus. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung Ihres Bandnamens als Marke. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag!
Jetzt Bandnamen schützen lassen
Schützen Sie jetzt Ihren Bandnamen als Marke ganz einfach online. Füllen Sie dazu das Formular zur Markenanmeldung aus – dies dauert nicht länger als fünf Minuten. Wir werden und dann in Kürze bei Ihnen melden.
Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie Ihren Bandnamen!