Wir sind für Sie als Schiedsrichter tätig.
Warum ein Schiedsverfahren
Wenn Unternehmer in Konflikt geraten, ist Zeit oft der entscheidende Faktor. Staatliche Gerichtsverfahren ziehen sich nicht selten über Jahre hin und binden erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Ein Schiedsverfahren bietet hier eine attraktive Alternative: schneller, flexibler, vertraulich und rechtssicher.
Schiedsverfahren ermöglichen eine deutlich kürzere Verfahrensdauer bei gleichzeitig hoher Verbindlichkeit. Sie finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und lassen sich an die Bedürfnisse der Parteien anpassen. Grundsätzlich kann ein Schiedsverfahren in nahezu jedem Streit zwischen Unternehmern sinnvoll sein, da es im Vergleich zu staatlichen Verfahren Geschwindigkeit, Vertraulichkeit und Kosteneffizienz bietet.
Eine anwaltliche Vertretung ist im Schiedsverfahren nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Auch wenn die Verfahren flexibler sind als staatliche Prozesse, erfordern sie fundiertes rechtliches Fachwissen. Ein erfahrener Anwalt stellt sicher, dass die Interessen seines Mandanten wirksam vertreten werden, keine Verfahrensfehler entstehen und die Chancen auf eine schnelle, rechtssichere Lösung gewahrt bleiben.
Schiedsgerichte stellen eine privat vereinbarte Gerichtsbarkeit dar. Die Parteien beauftragen das Schiedsgericht, eine abschließende und rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen. Der sogenannte Schiedsspruch ist ebenso verbindlich wie ein staatliches Urteil und kann rechtlich durchgesetzt werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei gravierenden Verfahrensfehlern, ist eine Aufhebung möglich. Damit entspricht der Schiedsspruch einem rechtskräftigen Urteil der letzten Instanz, allerdings ohne die langen Instanzenzüge staatlicher Gerichte.
Ein internationales Abkommen, das New Yorker Übereinkommen von 1958, garantiert die Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen in mehr als 160 Staaten weltweit.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung, Organisation und Begleitung von Schiedsverfahren.
Ablauf eines Schiedsverfahrens
1. Schiedsklage
Eine Partei reicht schriftlich die Schiedsklage bei uns ein. Mit Einleitung des Verfahrens werden in der Regel Verjährungsfristen unterbrochen. Voraussetzung ist eine gültige Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Diese kann bereits Vertragsbestandteil sein oder im Streitfall nachträglich vereinbart werden, was jedoch eher selten gelingt.
Im Unterschied zu einem staatlichen Gerichtsverfahren können die Parteien wesentliche Rahmenbedingungen wie Verfahrenssprache oder Anzahl der Schiedsrichter selbst festlegen.
2. Klageerwiderung und Widerklage
Die beklagte Partei äußert sich in einer Klageerwiderung und kann ihrerseits Widerklage erheben.
3. Bildung des Schiedsgerichts
Üblich ist die Bestellung eines Einzelschiedsrichters, da dies das Verfahren beschleunigt und Kosten reduziert. Auf Wunsch können die Parteien auch ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern anfordern.
4. Übergang der Verfahrensleitung
Sobald wir das Schiedsgericht vollständig gebildet haben, übernimmt es die Verfahrensleitung.
5. Flexible Ausgestaltung des Verfahrens
Das Schiedsverfahren kann flexibel an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden. Ein zentraler Grundsatz bleibt jedoch stets gewahrt: Gleichbehandlung der Parteien und rechtliches Gehör. Die Schiedsordnung bildet dabei den prozessrechtlichen Rahmen und ist an die ZPO angelehnt.
6. Verfahrensmanagement
Zu Beginn des Verfahrens findet in der Regel eine Verfahrenskonferenz statt, bei der Zeitplan, Kostenmanagement und organisatorische Fragen abgestimmt werden. Dadurch entsteht ein klarer Ablauf, der Verzögerungen vermeidet und die Effizienz erhöht.
7. Beweiserhebung und mündliche Verhandlung
Das Schiedsgericht führt eine mündliche Verhandlung in Präsenz oder per Video durch, falls dies notwendig ist. Dabei können Beweise erhoben werden. Mit Zustimmung aller Parteien kann auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden, was das Verfahren weiter beschleunigt.
8. Schlussverfügung
Sobald der Fall entscheidungsreif ist, erklärt das Schiedsgericht das Verfahren für geschlossen. Es folgt die Beratung und Ausarbeitung des Schiedsspruchs.
9. Schiedsspruch
Der Schiedsspruch ist die endgültige Entscheidung des Schiedsgerichts. Er ist rechtsverbindlich und vollstreckbar. Anders als im staatlichen Verfahren gibt es keine weiteren Instanzen, was eine schnelle endgültige Lösung gewährleistet.
Die Vollstreckbarkeit ist international durch das New Yorker Übereinkommen in über 160 Staaten gesichert.
Wirksam wird der Schiedsspruch mit der Originalübermittlung an die Parteien.
Kosten unseres Schiedsverfahrens
Die Kosten eines Schiedsverfahrens bestehen im Wesentlichen aus den Honoraren der Schiedsrichter und den Bearbeitungsgebühren. Grundlage für die Berechnung ist stets der Streitwert, also der wirtschaftliche Wert der geltend gemachten Ansprüche. Maßgeblich ist die Kostenordnung, die im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gilt.
Die Honorare der Schiedsrichter richten sich nach einer festen Tabelle, die eine transparente Kalkulation ermöglicht. Bei einem Einzelschiedsrichter wird das Honorar unmittelbar nach Streitwert gestaffelt. Im Fall eines Dreierschiedsgerichts erhält der Vorsitzende ein um dreißig Prozent höheres Honorar als die beisitzenden Schiedsrichter. Mit steigendem Streitwert erhöhen sich die Honorare stufenweise und werden ab bestimmten Beträgen prozentual berechnet. So beträgt das Honorar bei einem Streitwert bis 5.000 Euro für einen Einzelschiedsrichter 1.000 Euro, bei einem Streitwert bis 100.000 Euro sind es 5.000 Euro. Bei einem Streitwert von 1.000.000 Euro beläuft sich das Honorar auf 19.450 Euro zuzüglich eines Prozents des den Betrag von 1.000.000 Euro übersteigenden Werts.
Zusätzlich zu den Schiedsrichterhonoraren fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese betragen bei einem Streitwert bis 50.000 Euro zwei Prozent des Streitwerts, mindestens jedoch 750 Euro. Bei einem Streitwert von mehr als 50.000 Euro bis 1.000.000 Euro beträgt die Gebühr 1.000 Euro zuzüglich eines Prozents des den Betrag von 50.000 Euro übersteigenden Anteils. Liegt der Streitwert zwischen 1.000.000 Euro und 100.000.000 Euro, beträgt die Gebühr 10.500 Euro zuzüglich 0,5 Prozent des den Betrag von 1.000.000 Euro übersteigenden Anteils, höchstens jedoch insgesamt 50.000 Euro. Bei einem Streitwert von mehr als 100.000.000 Euro ist eine Bearbeitungsgebühr von 60.000 Euro vorgesehen.
Die Parteien haften für die Kosten des Schiedsverfahrens gesamtschuldnerisch, das bedeutet, dass jede Partei für den gesamten Betrag einzustehen hat, unabhängig von der internen Kostenverteilung. Im Schiedsspruch können jedoch Erstattungsansprüche zwischen den Parteien geregelt werden.
Wird im Rahmen des Verfahrens eine Widerklage erhoben oder eine Klage gegen eine zusätzliche Partei eingereicht, so werden die Streitwerte addiert. Bei Verfahren mit mehr als zwei Parteien erhöhen sich die Honorare für jede zusätzliche Partei um zehn Prozent, maximal jedoch um fünfzig Prozent. In Fällen von besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Komplexität können die Honorare auf Antrag um bis zu fünfzig Prozent erhöht werden. Erfolgt die Beendigung des Verfahrens noch vor der Konstituierung des Schiedsgerichts, entstehen keine Schiedsrichterhonorare.
Insgesamt sind die Kosten eines Schiedsverfahrens vorab kalkulierbar und im Verhältnis zu langwierigen staatlichen Gerichtsverfahren regelmäßig wirtschaftlich sinnvoll, da Schiedsverfahren in aller Regel erheblich schneller abgeschlossen werden.
Schiedsverfahren im Wirtschaftsrecht
Besonders im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Mergers and Acquisitions sowie internationalen Vertragsrecht erweist sich ein Schiedsverfahren als vorteilhaft. Es verhindert langjährige Prozesse und sorgt für eine schnelle Klärung von:
- Streitigkeiten aus Liefer- und Vertriebsverträgen
- Gesellschafterkonflikten
- Post M and A Streitigkeiten
- Lizenz- und IP Rechtsstreitigkeiten
Durch unsere interdisziplinäre Expertise stellen wir sicher, dass wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen und Konflikte effizient gelöst werden.
Unsere Leistungen
Unsere Kanzlei übernimmt umfassend die Organisation und Durchführung von Schiedsverfahren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Schnelligkeit kürzere Verfahrensdauer als bei staatlichen Gerichten
- Vertraulichkeit Verhandlungen und Entscheidungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
- Fachkompetenz Schiedsrichter mit Expertise im Wirtschaftsrecht
- Flexibilität Verfahren wird individuell an den Einzelfall angepasst
- Internationale Durchsetzbarkeit Schiedssprüche können in über 160 Staaten vollstreckt werden