Achtung: Betrugsversuch durch die “Datenschutzauskunft-Zentrale”

Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) löst bei manchem Unternehmer immer noch Unbehagen aus. Die s.g. „Datenschutzauskunft-Zentrale“ aus Oranienburg möchte daraus offenbar Kapital schlagen und verschickt derzeit „eilige FAX-Mitteilungen“. In dieser Mitteilung wird an die Pflicht zur Umsetzung der Vorgaben der europäische Datenschutzgrundverordnung erinnert – und fordert Empfänger des Faxes dazu auf, bis zum 09.10.2018 an eine „EU-weite zentrale Faxstelle“ das angehängte Formular per Fax „gebührenfrei“ zurückzusenden. Hier ist Vorsicht geboten!

Fax von der Datenschutzauskunft-Zentrale

Das uns übermittelte Fax wurde am 01.10.2018 versendet und mit einem „rechtlichen Hinweis“ versehen, der eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum 2. Oktober notwendig erscheinen lässt. Die gesamte Aufmachung des Faxes erweckt oberflächlich den Eindruck eines behördlichen Schreibens. Das angehängte Formular fragt dann unter anderem die Branche, die E-Mail-Adresse, die Anzahl der Mitarbeiter und die Internetseite des betroffenen Unternehmens ab und weist abermals auf die Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung hin. In der sogenannten „Leistungsübersicht“ wird der angebotene „Basisdatenschutz“ näher erläutert. Der Preis dieses Basisdatenschutzes wird nebenbei im Fließtext erwähnt und beträgt 498 EUR (!) pro Jahr. Die im Fax in Bezug genommenen AGB sind, wie ein Webauftritt an sich, im Internet nicht auffindbar. Bei diesen Faxen, die offenbar in einer großen Zahl verschickt werden, handelt es sich unserer Ansicht nach um Betrugsversuche.

Masche der Datenschutzauskunft-Zentrale

Dieses Vorgehen ist auch als „Kölner Masche“ bekannt, die sich unter anderem dadurch auszeichnet, dass dem Betroffenen eine möglichst kurze Frist gesetzt wird und die Dokumente in einer schlechten Qualität per Fax versandt werden. Die Absender erhoffen sich dadurch, dass der Betroffene weniger Sorgfalt beim Ausfüllen der vorgelegten Dokumente walten lässt und „einfach unterschreibt“.

Keinesfalls sollten Sie diese Dokumente ausfüllen und an die Datenschutzauskunft-Zentrale zurückschicken. Vielmehr sollte die Kontaktaufnahme mit der Datenschutzauskunft-Zentrale generell vermieden werden. Sofern versucht wird, Sie telefonisch zu erreichen, sollten Sie diesen Anruf nicht entgegennehmen bzw. schnell wieder beenden.

Das uns vorliegende Dokument können Sie hier einsehen.

Sind sie betrogen worden oder haben Fragen zum Datenschutz. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!