Vorratsdatenspeicherung insgesamt verfassungswidrig und nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Bei der Speicherung, wie sie Deutschland durchführe, handele es sich um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Die Daten ließen Rückschlüsse zu, die bis in die Intimsphäre reichten. In ihrer Kombination lasse die Datensammlung Aussagen über gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen zu. Je nach Nutzung der Telekommunikation könne eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steige das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus bestünden verschärfte Missbrauchsmöglichkeiten, zumal die Speicherung und Datenverwendung vom Betroffenen nicht bemerkt werde. Die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten sei zudem geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen könne.

Das Urteil kann im Volltext abgerufen werden unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

BVerfG zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.2009 zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider (Az. 2 BvR 902/06). Im konkreten Fall handelte es sich um ein IMAP Postfach.

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers sind am Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG zu messen. §§ 94 ff. StPO genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an eine gesetzliche Ermächtigung für solche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu stellen sind (amtlicher Leitsatz).

„BVerfG zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider“ weiterlesen

BVerfGE IMSI-Catcher § 100i StPO

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 2 BvR 1345/03 –

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung vom 6. August 2002 (BGBl I S. 3018) hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (…) gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG (…) am 22. August 2006 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 5. hat sich durch ihren Tod erledigt. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. (…)

Soweit zulässig, ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet.

„BVerfGE IMSI-Catcher § 100i StPO“ weiterlesen