TTDSG bringt neue Datenschutzpflichten

TTDSG

Deutschland ist um ein weiteres Datenschutzgesetz reicher – denn am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Es tritt neben die bereits umfangreichen Regelungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze und richtet sich in erster Linie an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten. Zu diesem Zweck werden die bisherigen speziellen Datenschutzvorschriften aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) im TTDSG gebündelt, zusammengefasst und ergänzt. Deutschland setzt damit die EU-Vorgaben der s.g. „e-Privacy-Richtlinie“ um, die eigentlich bereits mit Inkrafttreten der DSGVO von einer „e-Privacy-Verordnung“ hätte abgelöst werden sollen. Lesen Sie hier alles zum Anwendungsbereich des neuen TTDSG sowie zu den neuen Pflichten, die vor allen Dingen Webseitenanbieter bei der Verwendung von Cookies und anderen Web-Technologien treffen.

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183 Millionen £ – Bislang höchstes DSGVO-Bußgeld verhängt

DSGVO

Die Britische Datenschutzbehörde, das “Information Commissioner’s Office (ICO)“, hat das bisher höchste DSGVO-Bußgeld seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung verhängt: Ein Bußgeldbescheid über insgesamt 183,39 Millionen £ (ca. 204,63 Mio. EUR) wird in der nächsten Zeit gegen die Fluggesellschaft British Airways (BA) verhängt werden, teilte Information Commissioner Elizabeth Denham laut Informationen der BBC mit. Die Fluggesellschaft zeigte sich in einer ersten Stellungnahme “Überrascht und enttäuscht” und kündigte rechtliche Schritte an.

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