Das Problem mit den Esprit-Geschenkgutscheinen
Mehrere Mandanten berichten, dass sie ihre Esprit-Geschenkgutscheine nicht einlösen können. Der Modehändler Esprit hat etliche Geschenkgutscheine verkauft, die (derzeit) nicht einlösbar sind. Betroffene Kunden erhalten oft keine Antwort vom Kundenservice.
Esprit Insolvenz
Esprit ist offenbar „pleite“: Auf Antrag der Esprit Europe GmbH und zahlreicher weiterer Esprit-Gesellschaften hat das Amtsgericht Düsseldorf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet.
Das Verfahren betrifft nicht nur die deutsche Hauptgesellschaft des Bekleidungsherstellers, sondern auch sechs weitere deutsche Gruppengesellschaften von Esprit: die Esprit Retail B.V. & Co. KG, die Esprit Europe Services GmbH, die Esprit Design & Product Development GmbH, die Esprit Wholesale GmbH, die Esprit Global Image GmbH und die Esprit Card Service GmbH.
Möglicher Betrug durch Esprit
Nach unserer Auffassung besteht der Verdacht, dass viele Gutscheine noch zu einem Zeitpunkt verkauft wurden, als Esprit bereits wusste, dass demnächst ein Insolvenzantrag gestellt werden muss und die Gutscheine dann praktisch wertlos sind.
Eingehungsbetrug bezeichnet eine spezielle Form des Betrugs, bei der eine Person bereits beim Abschluss eines Vertrags oder bei der Eingehung einer Verpflichtung die Absicht hat, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Dies bedeutet, dass die betrügerische Absicht schon bei der Eingehung des Vertrags besteht. Eingehungsbetrug wird nach § 263 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) als Betrug bestraft. Die Strafen können je nach Schwere des Falls von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Reaktionen von Esprit
Die betroffenen Kunden erhalten entweder gar keine Antwort oder werden nach anwaltlicher Aufforderung gebeten den Geschenkgutschein zum Insolvenzverfahren anzumelden.
Empfehlungen zum Vorgehen
Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter
Betroffene Kunden sollten sich an den Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter wenden und dort ihre Forderung anmelden. Esprit hat hierfür ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular ist unter folgender URL abrufbar https://kehl.ws/8l46 (Update: Esprit hat das Formular mittlerweile abgeschaltet. Nutzen Sie stattdessen die unmittelbare Anmeldung ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter mit unserem Mustertext)
Allerdings ist derzeit nicht sicher, ob dieses Formular tatsächlich für die Forderungsanmeldung geeignet ist. Es wurde zwar offiziell von Esprit zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch völlig unklar, wer die Ergebnisse dieses Formulars tatsächlich erhält. Wir empfehlen betroffenen Kunden daher, ihre Forderungen zusätzlich schriftlich beim Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter anzumelden. Hierfür stellen wir gerne einen kostenlosen Mustertext zur Verfügung (siehe unten).
Strafanzeige gegen Esprit
Für den Fall, dass Esprit noch Gutscheine zu einem Zeitpunkt verkauft hat, zu dem Esprit wusste, dass ein Insolvenzgrund vorliegt und der Gutschein gar nicht mehr eingelöst werden kann, könnte der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein (sog. Eingehungsbetrug). In diesem Fall würde die Forderung der betroffenen Kunden aus einer unerlaubten Handlung von Esprit resultieren. Für solche Forderungen besteht z.B. ein Aufrechnungsverbot nach § 393 BGB. Darüber hinaus kommt eine persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführung von Esprit in Betracht. Sofern Ihr Gutschein in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag steht, sollten Sie die Strafermittlungsbehörden im Wege einer Strafanzeige über diesen Vorgang informieren. Hierfür stellen wir gerne einen kostenlosen Mustertext zur Verfügung (siehe unten).
Mustertexte
Gerne stellen wir Ihnen kostenlos einen Mustertext für die Anmeldung beim Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter und für die Strafanzeige zur Verfügung.
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