Unsere Kanzlei hat für zwei Mandantinnen vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die EGIDO GmbH, eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, erwirkt.
Hintergrund des Verfahrens war die Beendigung der steuerlichen Betreuung unserer Mandantinnen und der anschließende Wechsel zu einem neuen Steuerberater. Für die Fortführung der steuerlichen Betreuung benötigte der neue Berater Zugriff auf die bei DATEV gespeicherten Buchhaltungsdaten.
„Einstweilige Verfügung gegen EGIDO GmbH: Landgericht Hamburg verpflichtet Steuerberatungsgesellschaft zur Übertragung von DATEV-Buchhaltungsdaten“ weiterlesen