Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 14.01.2026, Az. 5 U 105/25) zeigt eindrücklich, dass Vereine ihre Mitglieder nicht beliebig ausschließen dürfen, wenn sie in ihrem Bereich eine monopolartige Stellung besitzen. Das Gericht stellte klar, dass ein solcher Verband rechtlich deutlich stärker gebunden ist als ein gewöhnlicher Verein.
Im konkreten Fall ging es um den Ausschluss eines Künstlers aus dem Berufsverband Bildender Künstler Sachsen-Anhalt (BBK Sachsen-Anhalt e.V.).
Der Verband hatte beschlossen, den Kläger aus dem Verein auszuschließen. Der Künstler wehrte sich dagegen mit unserer Hilfe gerichtlich und bekam vor dem OLG Naumburg Recht. Das Gericht stellte fest, dass seine Mitgliedschaft weiterhin besteht und der Ausschluss unwirksam ist.
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