Am heutigen Tage konnte unsere Kanzlei, die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einen wichtigen Sieg vor dem Amtsgericht Wiesbaden erringen. Im Rechtsstreit gegen die The Platform Group GmbH & Co. KG wurde die Beklagte verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, unserem Mandanten ohne dessen Einwilligung Werbe-E-Mails zu senden. Zusätzlich wurde ein Schmerzensgeld von 150 Euro zugesprochen.
Der Fall im Überblick
Unser Mandant, ein renommierter Rechtsanwalt, hatte mehrfach unaufgeforderte Werbe-E-Mails von der The Platform Group GmbH & Co. KG, vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Dominik Benner, erhalten. Die Beklagte betreibt unter anderem Online-Shops, darunter den Schmuckhandel unter der Domain dein-juwelier.de. Trotz Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung setzte die Beklagte den Versand solcher E-Mails fort.
Das Amtsgericht Wiesbaden stellte klar, dass die Zusendung von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine rechtswidrige Handlung darstellt. Besonders hervorgehoben wurde, dass selbst ein “Abmeldelink” in der E-Mail den Datenschutzverstoß nicht aufheben konnte.
„Erfolgreiches Urteil gegen unerwünschte Werbe-E-Mails: Ein Sieg für Datenschutz und Unternehmensschutz“ weiterlesen