Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 338/21) hat die Bedeutung des Persönlichkeitsrecht prominenter Personen erneut unterstrichen. In dem Fall ging es um einen ehemaligen Formel-1-Fahrer, der bei einem schweren Skiunfall Ende 2013 verunglückte und seitdem nicht mehr öffentlich auftrat. Die Beklagte, ein Online-Plattformbetreiber, veröffentlichte Ende November 2018 zwei Beiträge, in welchen unter anderem der volle Name des Klägers genannt wurde. Die Artikel enthielten Aussagen eines Bischofs der katholischen Kirche über ein Treffen mit dem Kläger.
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