Das Verfahren nach dem Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR verstößt nach Auffassung des Thüringer Verfassungsgerichtshof nicht gegen die Verfassung des Freistaates. Der in Art. 53 Abs. 1 ThürVerf niedergelegten Grundsatz des freien Mandats sei nicht verletzt. (Urteil vom 01.07.09, Az.: 38/06).
Das Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten ermöglicht die Überprüfung von Landtagsabgeordneten auch ohne ihre Zustimmung auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) oder dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Ein gegen das Gesetz gerichteter abstrakter Normenkontrollantrag der Linksfraktion hatte keinen Erfolg.
Damit hat das Gericht dem seit geraumer Zeit zu beobachtenden Versuch der Linkspartei zur Verharmlosung von DDR Unrecht eine klare Absage erteilt.
„Thüringer Verfassungsgerichtshof billigt Stasi Überprüfung“ weiterlesen