Viele Diesel-Fahrzeuge können zurückgegeben werden
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten bestätigt hat, können die Kommunen Dieselfahrverbote aussprechen. In vielen Städten gibt es hierzu bereits konkrete Pläne; in Stuttgart, Hamburg und Frankfurt sind sie schon Realität. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind seither massive Wertverluste für Diesel-Fahrzeuge zu verzeichnen.
Diese Probleme betreffen alle Diesel-Fahrer, nicht nur Besitzer manipulierter Kraftfahrzeuge. Diesel-Besitzer sind jedoch nicht schutzlos. Denn nach Ansicht zahlreicher Juristen können sehr viele private Fahrzeugbesitzer ihr Fahrzeug auch noch nach etlichen Jahren zurückgeben, wenn dieses finanziert oder über Leasing angeschafft wurde.
“Verbraucher können die Fahrzeuge sehr häufig wegen fehlerhafter Verträge zurückgeben. Die Kaufpreiserstattung kann man dann beispielsweise in einen Benziner investieren”, sagt der hallesche Rechtsanwalt Peter Kehl, der bereits zahlreiche dieser Verfahren betreut. Seine Kanzlei bietet Fahrzeugbesitzern eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ob eine Rückgabe Aussicht auf Erfolg hat und erklärt wie die Rückgabe funktioniert.
Anforderung weiterer Informationen
Das Vorgehen im Einzelnen
- Übersenden Sie uns Ihren Autokreditvertrag und den ausgefüllten Mandantenfragebogen. Wir prüfen dann die Widerrufsbelehrung in dem Vertrag auf Fehler. Ist die Belehrung fehlerhaft oder gibt es bestimmte andere Fehler im Vertrag, können Sie den Autokredit widerrufen.
- Besteht ein Widerrufsrecht, stellen wir Ihnen einen Musterbrief zum Widerruf zur Verfügung, den Sie selbst an die finanzierende Bank absenden.
- Lehnt die Bank daraufhin den Widerruf ab, schreiben wir die Bank für Sie an und setzen Ihre Rechte für Sie außergerichtlich durch. Zuvor klären wir für Sie die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
- Lehnt die finanzierende Bank den Widerruf dann noch immer ab, erheben wir Klage gegen die Bank. Auch hierfür klären wir vorab die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Widerruf und Rückabwicklung
Nach dem Widerruf des Kreditvertrags wird auch der Kaufvertrag ihres Fahrzeugs rückabgewickelt: Das Fahrzeug geht dann an den Verkäufer zurück und die Bank muss Ihnen Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.
„Widerrufsjoker“
Darlehensverträge, die ein Autohaus beim Kauf des Fahrzeugs vermittelt, sind sogenannte verbundene Geschäfte (§ 358 BGB). Bei sehr vielen dieser Autokredite sind den Banken Fehler in den Vertragstexten unterlaufen. Das betrifft nicht nur Kredite von den „Autobanken“, sondern auch von anderen Banken. Die Fehler finden sich hierbei häufig in den Pflichtinformationen zur Widerrufsbelehrung. Gibt es derartige Fehler, hat dies zur Folge, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist niemals zu laufen beginnt – Verbrauchern steht ein s.g. „ewiges Widerrufsrecht“ zu – auch „Widerrufsjoker“ genannt.
Widerrufsfolgen: Ihre Vorteile
Der Widerruf Ihres Autokredit- und des verbundenen Kaufvertrages führt zur Rückabwicklung der gegenseitig gewährten Leistungen: Sie geben Ihr Diesel-Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug die bezahlten Raten und ggf. – sofern geleistet – Ihre Anzahlung erstattet. Wenn Ihr Darlehensvertrag der verbraucherfreundlichen neuen Rechtslage unterliegt (nach dem 13.06.2014), haben Sie möglicherweise sogar einen weiteren entscheidenden Vorteil: Denn dann können Sie Ihr Fahrzeug ggf. zurückgeben, ohne für Abnutzung Wertersatz leisten zu müssen. Kurzum: Sie lösen sich ganz ohne Verluste von Ihrem Wagen.
Der Widerruf lohnt sich aber trotzdem auch für den Fall, dass Sie Wertersatz leisten müssen. Letzterer beträgt durchschnittlich nämlich in der Regel nicht einmal 150 EUR monatlich.