Wir, die Berater der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, vertreten und beraten unsere Mandanten seit Jahren erfolgreich in Fragen des Handelsrechts. Gerne unterstützen wir Sie in diesem komplizierten Rechtsgebiet und lassen Sie von unserer Erfahrung profitieren. Ob Unternehmensgründer, Mittelständler oder Konzern wir sind Ihr zuverlässiger Partner in diesem komplizierten Rechtsgebiet.
Unsere Leistungen
Da das Handelsrecht die Gesamtheit der Normen ist, die auf Kaufleute zutrifft, ist das Handelsrecht ein sehr breites Rechtsfeld dass u.a. das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umfasst. Wir helfen Ihnen auch bei Fragen über das Handelsregister, das alle relevanten Eintragungen über Ihr Unternehmen erfasst.
Wir vertreten und beraten Sie, gerichtlich und außergerichtlich, in allen Fragen des Handelsrechts, ob vor Gericht oder bei Verhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern. Außerdem informieren und beraten wir Sie über die Möglichkeiten der verschiedenen Vertretungsformen, wie Prokura oder Handlungsvollmacht. Ebenfalls beraten wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten bei verschiedenen Vertriebsformen wie Handelsvertreter, Kommissionäre oder Franchisenehmer.
Das Handelsrecht beruht neben den Normen des Gesetzgebers auch auf tiefverwurzelten Handelsbräuchen und nationalen und internationalen Handelsklauseln, wie z.B. das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Wir helfen Ihnen natürlich auch bei der rechtlichen Abklärung von Kontokorrentvereinbarungen und allen anderen Fragen des Handelsrechts. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Terminvereinbarung
Wenn Sie einen persönlichen Termin oder ein Termin für ein Telefongespräch vereinbaren wollen, ist dies komfortabel online oder per Telefon bzw. E-Mail (kanzlei@kehl.legal) möglich.