Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten und beraten wir Arbeitgeber sowohl im Individualarbeitsrecht (also dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer), als auch dem Kollektivarbeitsrecht (also im Bereich Gewerkschaften/Betriebsräte/Personalräte und den Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern). Im Arbeitsrecht arbeiten wir mit einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammen, um eine optimale Beratung zu gewährleisten.

Gerne besprechen wir Ihren Arbeitsrechtsfall persönlich und informieren Sie über die zu erwartenden Kosten. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach per E-Mail, telefonisch oder direkt online einen Besprechungstermin.

Wir behalten für unsere Mandanten die Übersicht, denn gerade auch im Bereich des Arbeitsrechts gibt es eine Vielzahl von Vorschriften:

Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sowie dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Personalvertretungsgesetze (PersVG – öffentlicher Dienst). Zu beachten sind teilweise auch das Tarifvertragsgesetz (TVG), die Mitbestimmungsgesetze (wie Montan-MitbestG, MitbestG und DrittelbG), das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), die Gewerbeordnung (GewO), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Nachweisgesetz (NachwG), Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Anwendung können ferner finden das Berufsbildungsgesetz (BBiG), sowie die Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), sowie Bildschirmarbeitsverordnung. Es gibt ferner ein Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV), hier v.a. die §§ 8, 8a zur geringfügigen Beschäftigung. Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum Thema Schwerbehindertenrecht. Ferner das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) einschließlich der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfGDV 2), das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).

Zu beachten sind teilweise auch die Tarifverträge für Branchen und Einzelunternehmen, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen und natürlich die Regelungen der jeweiligen Einzelarbeitsverträge.