Gesellschaftsrecht

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten seit Jahren erfolgreich in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz in diesem oft komplizierten Rechtsgebiet unterstützen wir Sie bei allen hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen und übernehmen die rechtssichere Organisation und Betreuung Ihrer Gesellschafter-, bzw. Hauptversammlungen.

gesellschaftsrecht

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Ob Sie gerade ein Unternehmen gründen oder aber bspw. eine Umwandlung anstreben – in der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH finden Sie einen verlässlichen Partner für ihre gesellschaftsrechtlichen Vorhaben.

  • Wenn Sie sich gerade in der Gründungsphase befinden, beraten wir Sie fachkundig bei Fragen der Rechtsformwahl und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Schritten, z.B. bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen.
  • Wir bieten Ihnen im Rahmen der Gründung Ihres Unternehmens auch die erforderliche steuerrechtliche Beratung im Hinblick auf zu erwartende künftige Belastungen, die bereits im Rahmen der Gründung berücksichtigt werden sollten.
  • Sie wollen eine Kapitalgesellschaft im Ausland gründen? Auch hierfür geben wir Ihnen wertvolle Tipps und die erforderliche Unterstützung an die Hand, ggf. zusammen mit unseren Partnerberatern im Ausland.
  • Bei bestehenden Unternehmen prüfen unsere Berater die bereits bestehenden Gesellschaftsverträge oder unterstützen Ihr Unternehmen bei einer geplanten Rechtsformumwandlung oder anderen Umstrukturierungen.
  • Ebenfalls übernehmen wir für Sie auf Wunsch – rechtsformunabhängig – die Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen oder Satzungsänderungen.
  • Wir arbeiten deutschlandweit mit Notaren zusammen, um eine zügige Umsetzung Ihrer Vorhaben zu realisieren und im Handelsregister eintragen zu lassen.
  • Wir arbeiten auch mit Steuerberatern und Buchhaltern zusammen, um Sie bei Bedarf bei steuerberaterlichen, bilanzrechtlichen und abschlusstechnischen Fragen kompetent unterstützen zu können.

Organisation und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen

Bei Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG), aber auch schon bei der Unternehmergesellschaft (UG) sind regelmäßig Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen, also Sitzungen der obersten Beschlussorgane der Unternehmenseigner, durchzuführen. Solche Versammlungen betreffen regelmäßig das oberste Entscheidungsorgan des Unternehmens und sind deshalb strikt nach den Vorgaben der Satzung, also des Gesellschaftsvertrages, und des jeweiligen Gesetzes durchzuführen. Hierzu gehört u.a. die korrekte und rechtssichere

Einladung der Gesellschafter oder Aktionäre

Bereits bei der Gestaltung der Einladung zu einer Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung drohen rechtliche – vor allen Dingen formelle – Fallstricke. Insbesondere muss die Einladung an die Eigentümer i.d.R. bestimmten Formvorschriften genügen und Mindestinhalte vorsehen, die sich aus dem jeweiligen Gesetz oder auch aus dem Gesellschaftsvertrag, bzw. der Satzung zwingend ergeben.

Um bereits zu Beginn einer solchen Versammlung auf der sicheren Seite zu sein, unterstützen wir Unternehmen bei der korrekten und im Zweifel gerichtsfesten Gestaltung von Einladungstexten und -modalitäten.

Organisation von Tagungsräumen, “Hybridveranstaltungen”, bzw. reinen Online-Versammlungen

Nicht erst seit der Corona-Pandemie sind die Möglichkeiten vielfältiger geworden, wie Sie sich als Eigentümer eines Unternehmens, also Gesellschafter oder Aktionär, organisieren können, um rechtsbindliche Beschlüsse und Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens herbeizuführen. Der Gesetzgeber entbürokratisiert die Anforderungen an Gesellschafterbeschlüsse, bzw. Hauptversammlungen und deren formelle Modalitäten langsam, aber stetig.

Gleichwohl verbleibt die Notwendigkeit, Eigentümerversammlungen rechtssicher und wirksam zu organisieren und durchzuführen. Ggf. müssen Räumlichkeiten gefunden, Partizipationsmöglichkeiten für Online-Teilnehmer geschaffen oder Online-Meetings einberufen werden.

Hierbei unterstützen wir Sie – sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bei der Organisation.

Vorbereitung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung, bzw. Hauptversammlungen legt deren inhaltliche Gliederung und ihren Ablauf fest. Sie bestimmt, welche Themen behandelt werden, in welcher Reihenfolge sie besprochen werden sollen und gibt damit die formelle Struktur der Beratungen vor.

In der Regel wird die Tagesordnung von der Geschäftsführung, bzw. vom Vorstand vorgegeben. Vertreter der Unternehmenseigner haben jedoch Mitspracherechte. Die Tagesordnung ist aufgrund ihrer “formellen Macht” ein wichtiges Instrument der Unternehmenspolitik.

Unsere Berater unterstützen Sie juristisch und strategisch bei der Vorbereitung und Erstellung von Tagesordnungen für Ihre Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung.

Verwaltung der Registrierung und Akkreditierung von Vertretern

Kommt es schließlich zur Versammlung, ist es – gerade bei Aktiengesellschaften – entscheidend, sicherzustellen, dass nur berechtigte Teilnehmer, bzw. Vertreter anwesend sind und abstimmen können.

Nehmen unberechtigte Dritte an einer sensiblen Gremiensitzung teil, droht nicht nur die Offenlegung ggf. vertraulicher Unternehmensgeheimnisse, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, bzw. Hauptversammlung sind u.U. auch unwirksam oder anfechtbar.

Deshalb stellen wir für Sie organisatorisch sicher, dass lediglich Ihre Unternehmenseigner, bzw. sonstige Berechtigte an Ihren Gremientagungen teilnehmen. Wir übernehmen für Sie die Organisation der vorherige Anmeldung und Akkreditierung der Teilnehmer und kümmern und vor Ort um Registrierung und Feststellung der Teilnehmer.

Protokollführung

Das Protokoll der Hauptversammlung, bzw. das Protokoll der Gesellschafterversammlung ist das wesentliche Resultat Ihrer Gremiensitzung. Hier werden Beschlüsse, ggf. Wortbeiträge, Interventionen und sonstige Äußerungen Ihrer Beteiligten festgehalten. Es dient deshalb nicht nur ganz wesentlichen Beweiszwecken, sondern ist letztlich auch Handlungsanweisung an Vorstand oder Geschäftsführung.

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellt Ihnen kompetente Protokollführer für Ihre Versammlungen und Unternehmenssitzungen zur Verfügung. Ob Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll oder Ergebnisprotokoll – wir erfüllen Ihre individuellen Anforderungen und die Erwartungen Ihres Unternehmens.

Versammlungsleitung

“Order, Order!” – Der ikonische Ausruf des Sprechers des Britischen House of Commons ist weltbekannt. Mit ihm weist der Parlamentssprecher Abgeordnete zur Ordnung und auf die formelle Tagesordnung hin.

Auch wenn es bei Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen deutscher Kapitalgesellschaften in aller Regel weniger zeremoniell zugeht, sollte die Bedeutung einer kompetenten Sitzungsleitung nicht unterschätzt werden.

Von einer formell korrekten Versammlungsführung und Beschlussfassung hängt u.a. die Wirksamkeit wesentlicher unternehmerischer oder struktureller Entscheidungen ab.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gremiensitzungen, bzw. die Tagungen Ihrer Organe von unseren kompetenten und erfahrenen Beratern führen zu lassen und auf diese Weise sicherzustellen, dass Sie später keine “bösen Überraschungen” erleben.

Durchführung von Abstimmungen und Wahlen

Die Herbeiführung von – sachlichen oder personellen – Ergebnissen durch Abstimmungen und Wahlen stellt oft eine besondere Herausforderung in der unternehmerischen Praxis von Gesellschafter-, bzw. Hauptversammlungen dar.

Gerade in diesem entscheidenden Bereich kommt es auf Satzungs- und Rechtskenntnis und die strikte Einhaltung formeller Vorgaben an.

Im Rahmen unserer Leistungen sind unsere Sitzungsleiter vorbereitet, Wahlen und Abstimmungen in Ihrem Unternehmen belastbar und rechtssicher durchzuführen.

Durchführung von Misstrauensvoten und Abberufungen

Kommt es in Unternehmen zu Konflikten zwischen der Geschäftsführung, dem Vorstand und den Eigentümern, stellt dies meist eine besondere Herausforderung dar.

Gerade hier haben die Beteiligten ein besonderes Vertrauensinteresse, gerade wenn Misstrauensvoten gegen oder Abberufungen von Amtsträgern im Raum stehen.

Im Rahmen ihrer Kompetenz unterliegen unsere Berater nicht nur der allgemeinen anwaltlichen Vertrauens- und Verschwiegenheitspflicht, sondern sind darüber hinaus befähigt, auch komplizierte und nicht alltägliche Abstimmungssituationen zu meistern.

Behandlung von Sachanträgen

Die Unterstützung Ihres Unternehmens mit der kompetenten und “geräuschlosen” Abarbeitung und Behandlung von Sachanträgen im Rahmen Ihrer Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung gehört zum routinemäßigen Repertoire der KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Behandlung von Beschlüssen, insbesondere Gewinnverwendungsbeschlüssen

Auch für die rechtssichere Herbeiführung von wichtigen unternehmerischen Beschlüssen können Sie auf uns setzen.

Gerade Gewinnverwendungsbeschlüsse sind für ein Unternehmen in der Form der Kapitalgesellschaft ein entscheidendes Instrument der Eignerbeteiligung, das eine rechtssichere Abwicklung und Herbeiführung erfordert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Wir leiten und führen für Sie auch gerne die Aufsichtsratssitzungen Ihres Unternehmens.

Vertretung in Gremiensitzungen

Sie können oder wollen an Gremiensitzungen (Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführerversammlung, Hauptversammlung, Vorstandssitzung) nicht persönlich teilnehmen? Kein Problem: Unsere Berater vertreten Sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen gern in Ihren Gremiensitzungen.

Gründung von Stiftungen

Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Stiftungen in Deutschland und im europäischen Ausland. Insbesondere kann eine Gründung in Polen sinnvoll sein.

Terminvereinbarung

Wenn Sie einen persönlichen Termin oder ein Termin für ein Telefongespräch vereinbaren wollen, ist dies komfortabel online oder per Telefon bzw. E-Mail (kanzlei@kehl.legal) möglich.