Neue Abmahnwelle der Rechtsanwälte U+C

Eine neue Abmahnwelle der Rechtsanwälte U+C ist gerade über das Land oder genauer gesagt über ahnungslose Bürgerinnen und Bürger hereingebrochen. Die Betroffenen sollen sich auf dem Erotikportal Redtube einen Film angeschaut haben. Darin liegt auch das Neue der Sache, denn das bloße Anschauen wurde bei den bislang bekannten sog. “Filesharing”-Abmahnungen nicht vorgeworfen, sondern der illegale Upload. Dieser fällt beim Anschauen, dem “Streamen”, aber gar nicht an. Lediglich eine vorübergehende Zwischenspeicherung von Teilen des Films findet statt, welche als vorübergehende Vervielfältigungshandlung im Sinne von § 44a UrhG eingeordnet werden dürfte.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, so zahlen Sie bitte nicht voreilig das geforderte Geld oder unterschreiben etwa die Unterlassungserklärung, denn diese würde Sie 30 Jahre lang binden. Gar nichts tun, ist allerdings ebenfalls nicht ratsam, denn in diesem Falle könnten die Anwälte von U+C gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirken, da in diesem Falle nur die Argumente dieser Kanzlei gehört werden würden und Sie keine Möglichkeit der Stellungnahme haben.

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Wir denken, daß hier auch im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage versucht wird, schnelles Geld zu machen, zumal der geforderte Geldbetrag von 250 EUR im Vergleich zu anderen Abmahnungen eher niedrig ist. Dennoch sollten Sie kein Geld für etwas zahlen, das Sie nicht getan haben.

Und noch ein abschließender Hinweis: Trittbrettfahrer versenden neuerdings eMails und geben vor, eine Abmahnung damit auszusprechen. Diese eMails stammen nicht von U+C, und die der eMail angehängte Anlage dürfte eine schädliche Datei enthalten, also löschen Sie eine solche eMail unverzüglich.



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