Corona-Krise: Bayerisches Beherbergungsverbot vorläufig gestoppt

Corona-Krise, Corona, Covid-19, Beherbergungsverbot, Infektionsschutz, Bayern, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 20 NE 20.1609

Seltener juristischer Erfolg einer bayerischen Hotelbetreiberin gegen staatliche Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) hat das im Freistaat geltende Beherbergungsverbot für Besucher, bzw. Reisende aus anderen deutschen Landkreisen und Städten, die eine besonders hohe Infektionsdynamik zeigen, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig gekippt (VGH Bayern, Beschluss v. 28.07.2020, Az. 20 NE 20.1609). U.a. sei das Verbot offensichtlich unverhältnismäßig, verletzte das rechtsstaatlich erforderliche Publizitätsprinzip und schränke Hoteliers in nicht gerechtfertigter Weise in ihren Grundrechten ein. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf die Vorschrift nicht angewendet werden.

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