Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) in Kraft. Die Verordnung soll den Verbraucherschutz verbessern und den modernen Anforderungen des Online-Handels gerecht werden. Doch für Hersteller und Händler bedeutet dies vor allem eines: Noch mehr bürokratischer Aufwand mit fragwürdiger Wirksamkeit.
Worum geht es in der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die GPSR ersetzt die seit 2001 geltende Produktsicherheitsrichtlinie und schreibt strengere Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte vor. Neben Angaben zum Hersteller müssen Produkte künftig mit detaillierten Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen versehen werden – sowohl auf der Verpackung als auch in Online-Angeboten.
„Neue EU-Kennzeichnungspflichten ab 13. Dezember 2024: Mehr Bürokratie bei fragwürdigem Nutzen?“ weiterlesen