Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) in Kraft. Die Verordnung soll den Verbraucherschutz verbessern und den modernen Anforderungen des Online-Handels gerecht werden. Doch für Hersteller und Händler bedeutet dies vor allem eines: Noch mehr bürokratischer Aufwand mit fragwürdiger Wirksamkeit.
Worum geht es in der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die GPSR ersetzt die seit 2001 geltende Produktsicherheitsrichtlinie und schreibt strengere Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte vor. Neben Angaben zum Hersteller müssen Produkte künftig mit detaillierten Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen versehen werden – sowohl auf der Verpackung als auch in Online-Angeboten.
Bürokratie oder echter Verbraucherschutz?
Die Zielsetzung der GPSR ist klar: Mehr Schutz für Verbraucher vor unsicheren Produkten. Doch wie sinnvoll ist diese Regelung in der Praxis?
- Zusätzliche Kennzeichnungspflichten:
Hersteller und Händler müssen künftig mehr Informationen bereitstellen – darunter Warnhinweise zu potenziellen Risiken. Solche Hinweise sind oft trivial und dem gesunden Menschenverstand zugänglich. Dennoch drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 10.000 EUR. Ein klarer Fall von Überregulierung. - Mehrsprachige Anforderungen:
Die Mitgliedsstaaten sollen bestimmen in welchen Sprachen die Hinweise anzubringen sind. Doch was passiert, wenn dazu national keine Bestimmung getroffen wurde? Müssen dann Hinweise in allen Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Bei 24 Amtssprachen stellt dies vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Ein echter Mehrwert für Verbraucher bleibt fraglich. - Unklare Vorgaben für Online-Plattformen:
Die Pflicht, Sicherheitsinformationen „gut sichtbar“ in Online-Angeboten zu platzieren, sorgt für Unsicherheit. Reicht ein verlinkter Hinweis, oder muss alles direkt auf der Produktseite stehen? Für Händler bedeutet dies ein bürokratisches Minenfeld, während Verbraucher durch eine Flut von Informationen kaum profitieren.
Fragwürdige Effizienz trotz steigender Anforderungen
Laut dem Ergebnisbericht der Europäischen Kommission zu Safety Gate wurden 2023 insgesamt 3.412 Warnmeldungen zu unsicheren Produkten veröffentlicht. Auffällig:
- 39 % dieser Produkte stammen aus der EU selbst.
- 37 % kamen aus China.
Die Frage bleibt: Wird eine Flut neuer Kennzeichnungspflichten tatsächlich unsichere Produkte vom Markt fernhalten? Oder bedeutet dies lediglich zusätzlichen Aufwand für gesetzestreue Unternehmen, während fragwürdige Anbieter weiterhin Schlupflöcher nutzen.