Steuerberaterwechsel: Gericht ordnet Übertragung gespeicherter Buchhaltungsdaten an neuen Berater an

Im Rahmen eines von unserer Kanzlei angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das Landgericht Magdeburg am 30.01.2023 entschieden, dass ein Steuerberater der Übertragung der bei der DATEV eG gespeicherten Buchhaltungsdaten an eine andere Steuerberatungsgesellschaft zuzustimmen hat.

Das Landgericht hat in diesem Fall entschieden, dass der Altberater der Übertragung der Buchhaltungsdaten zustimmen muss. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Der Altberater muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen und der Streitwert wurde auf über 100.000 EUR festgesetzt.

In vielen Fällen können sich bei einem Beraterwechsel Probleme ergeben, da Altberater die gespeicherten Daten aus unterschiedlichen Gründen nicht freigeben wollen und sich auf ein angebliches Zurückbehaltungsrecht berufen. Grundsätzlich haben Mandanten einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten durch Übertragung auf den neuen Steuerberater. In den meisten Fällen bestehen keine Zurückbehaltungsrechte. In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch oft, die bisherigen Rechnungsstellungen einmal anwaltlich prüfen zu lassen.

Die DATEV eG ist eine Genossenschaft, die sich auf die Datenverarbeitung für die steuerberatenden Berufe spezialisiert hat. Sie wurde 1966 in Deutschland gegründet und hat ihren Hauptsitz in Nürnberg. Die meisten Steuerberater nutzen die online Buchhaltungslösung, welche einen Beraterwechsel zwischen den DATEV Mitgliedern problemlos ermöglicht, sofern der Altberater einem Wechsel zustimmt.