Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, gemeinhin auch als Gesetz gegen Abmahnmissbrauch oder einfach „neues Wettbewerbsrecht“ bezeichnet, ist am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Anspruchsberechtigte müssen sich ab sofort auf umfangreiche Änderungen und Einschränkungen einstellen.
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