Einstweilige Verfügung wegen E-Mail SPAM gegen “Forsa-Seminare” Erica Gilb erwirkt

Gegen die Firma “Forsa-Seminare” Erica Gilb haben wir eine einstweilige Verfügung wegen des massenhaften Versands von Spam-E-Mails vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) erwirkt. Das Gericht hat den Gegenstandswert im einstweiligen Verfügungsverfahren antragsgemäß auf 6.000 EUR festgesetzt.

Hauptinhalt:

  1. Verbot der E-Mail-Werbung: Erica Gilb ist es untersagt, die Antragstellerin ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung oder sonstige Berechtigung per E-Mail zu Werbezwecken anzuschreiben.
  2. Androhung von Ordnungsmitteln: Bei Verstoß drohen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder alternativ eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.
  3. Kosten des Verfahrens: Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, Erica Gilb.
  4. Streitwert: Der Streitwert wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
  5. Rechtsbehelfe: Die einstweilige Verfügung ist rechtskräftig, da die Antragsgegnerin mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben und damit auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Die Antragstellerin hatte mehrfach unerwünschte Werbe-E-Mails von Erica Gilb erhalten, trotz vorheriger Abmahnung. Auf Grundlage der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Schutz des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs“ wurde der Unterlassungsanspruch durchgesetzt.

Diese einstweilige Verfügung stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Schutzes vor unerwünschter E-Mail-Werbung dar und zeigt die Konsequenzen für Verstöße gegen das Werberecht. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Zustimmung der Empfänger einholen, bevor sie Werbe-E-Mails versenden.

Wenn Sie auch von E-Mail Spam betroffen sind, finden Sie hier weitere Informationen zum Vorgehen.

Landgericht Halle (Saale) beschließt Ordnungsmittel gegen WordPress.Com

Die beharrliche Weigerung von Automattic Inc. sich an deutsches und europäisches Recht zu halten hat nunmehr dazu geführt, dass es für die Geschäftsführung von Automattic Inc. brenzlig werden könnte. Mit Beschluss vom 02.01.2017 hat das Landgericht jetzt Ordnungsmittel festzgesetzt: 10.000 Euro Ordnungsgeld gegen die Betreiberfirma von WordPress oder aber ersatzweise Ordnungshaft von zehn Tagen gegen den Präsidenten Matt Mullenweg oder den CEO Toni Schneider.

https://halle.law/wordpress-chef-mullenweg-droht-haftstrafe-in-deutschland.html