Landgericht Halle weist Antrag eines Abmahnanwalts auf Unterlassung wegen RDG Verstoßes zurück

Im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Halle (Az. 8 O 8/25) haben wir die Verfügungsbeklagte – eine Kfz-Werkstattbetreiberin und Gebrauchtwagenhändlerin aus Halle – erfolgreich gegen eine Abmahnung und einen Unterlassungsantrag des Rechtsanwalts Michael Winter aus Kornwestheim verteidigt. Das Gericht wies den Antrag in vollem Umfang zurück. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Hintergrund: Vorwurf angeblich unerlaubter Rechtsdienstleistungen

Rechtsanwalt Michael Winter, vertreten durch den Kollegen Rechtsanwalt Weber aus Asbach-Bäumenheim, sah in der Werbung unserer Mandantin für einen „kompletten Versicherungs- und Unfallservice“ einen angeblichen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Mandantin hatte auf ihrer Website Leistungen wie „Ermittlung der Schadenshöhe“, „Gutachtenerstellung“ und „Versicherungsabwicklung“ beworben. Laut Winter handele es sich hierbei um unzulässige Rechtsberatung durch Nichtjuristen.

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Erfolgreiches Urteil gegen unerwünschte Werbe-E-Mails: Ein Sieg für Datenschutz und Unternehmensschutz

Am heutigen Tage konnte unsere Kanzlei, die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einen wichtigen Sieg vor dem Amtsgericht Wiesbaden erringen. Im Rechtsstreit gegen die The Platform Group GmbH & Co. KG wurde die Beklagte verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, unserem Mandanten ohne dessen Einwilligung Werbe-E-Mails zu senden. Zusätzlich wurde ein Schmerzensgeld von 150 Euro zugesprochen.

Der Fall im Überblick

Unser Mandant, ein renommierter Rechtsanwalt, hatte mehrfach unaufgeforderte Werbe-E-Mails von der The Platform Group GmbH & Co. KG, vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Dominik Benner, erhalten. Die Beklagte betreibt unter anderem Online-Shops, darunter den Schmuckhandel unter der Domain dein-juwelier.de. Trotz Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung setzte die Beklagte den Versand solcher E-Mails fort.

Das Amtsgericht Wiesbaden stellte klar, dass die Zusendung von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine rechtswidrige Handlung darstellt. Besonders hervorgehoben wurde, dass selbst ein „Abmeldelink“ in der E-Mail den Datenschutzverstoß nicht aufheben konnte.

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