Streaming gilt im Volksmund als rechtliche “Grauzone”. Das umfasst den Glauben an der Straflosigkeit über das kostenlose Anschauen von Filmen, Serien usw., welche normalerweise nur kostenpflichtig konsumiert werden können. Ende 2013 wurde dieser Glaube durch eine Abmahnungsreihe erschüttert. Mit dem Versenden von Massenabmahnungen gegenüber den Nutzern des Streamdienstes “www.redtube.com”, welcher Videos pornographischen Inhaltes anbietet, wurden diese zu Zahlungen aufgefordert.
Auf was berufen sich diese Abmahnungen?
Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat nur der Urheber das Recht seine Werke (in diesem Fall also die Videos) im Sinne des § 16 UrhG zu vervielfältigen. Bei einem Stream wird die Datei temporär auf dem Computer gespeichert. Und dies soll wiederum eine Vervielfältigung darstellen. Folglich stützt sich die Abmahnung auf diesen Rechtsbruch.
Muss ich sofort zahlen?
Bedenken Sie, dass die Abmahner, die solche Abmahnung verschicken, auch auf Einschüchterung setzen. Sie hoffen auf das Einverständnis des Betroffenen, also dessen Zahlung. Jedoch ist die Rechtslage nicht immer eindeutig. Gemäß §§ 53, 44a UrhG hat der Privatnutzer Nutzungsrechte. Es ist also ratsam sich mit seiner Abmahnung bei uns beraten zu lassen. Wir können Sie über die Rechtslage aufklären und weiteres Vorgehen empfehlen.