Wahlwerbung: Rechtliche Rahmenbedingungen der Plakatierung im Wahlkampf

In der Vergangenheit war nicht selten zu beobachten, dass die Kommunen übermäßiges Plakatieren im Wahlkampf ordnungsrechtlich einschränken wollten. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich immer mehr Einwohner durch die vielen Plakate der ohnehin ungeliebten Parteien gestört fühlten. Möglicherweise auch deshalb, weil die Wahlplakte den Platz für kommerzielle Werbung und die damit verbundenen Einnahmen reduzieren.

Dabei wird häufig übersehen, dass der Ruf der politischen Parteien meist schlechter ist, als sie es verdienen und den Parteien eine wichtige Funktion im freiheitlich-demokratischen Staat zukommt.

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