Dem folgte das Gericht in seinem Urteil nicht. Gemäß §§ 312 d I, 355 I steht dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu:
§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären;…
Dabei hat der Käufer nach § 357 III Nr. 1 BGB nur Wertersatz zu leisten, „soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht,…“
Dass der Katalysator nicht passt, habe der Käufer endgültig erst durch das Einbauen rausfinden können, somit gingen die Gebrauchsspuren nicht von einer Handhabung aus, die über übliche Prüfung hinausgehe.
Die dabei entstandene Wertminderung sei dem Verkäufern folglich nicht zu ersetzen.
Tags : Fernabsatz, Kaufvertrag, KfZ-Teile, Wertminderung
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