Corona-Hilfen – Überblick und Fristen

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Bund und Länder haben zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Damit Sie den Überblick im Hilfsgelder-Dschungel behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Corona-Hilfen, deren Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung hier zusammengefasst.

Corona-Hilfen im Überblick

Überbrückungshilfe II

Höhe

  • bis zu 50.000,00 EUR / Monat

Voraussetzungen

  • für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
  • Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% zwischen September 2020 und Dezember 2020

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. März 2021
  • Frist für Änderungsanträge: 31. Mai 2021
  • Frist für Korrektur der Kontoverbindung: 30. Juni 2021

Überbrückungshilfe III

Höhe

  • bis zu 1.500.000,00 EUR / Monat, für Verbundunternehmen bis 3.000.000,00 EUR / Monat

Voraussetzungen

  • für Unternehmen mit bis zu 750.000.000,00 EUR Jahresumsatz
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% seit November 2020 
  • Umsatzrückgänge zwischen November 2020 und Juni 2021

Einschränkungen

  • Unternehmen, die November-, bzw. Dezemberhilfe erhalten, können für diese Monate keine Überbrückungshilfe III erhalten
  • Überbrückungshilfe II wird angerechnet

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. August 2021

Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Höhe

  • bis zu 75% des Umsatzes in November 2019, bzw. Dezember 2019

Voraussetzungen

  • für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
  • Unternehmen müssen direkt oder indirekt von den Schließungen seit 02.11.2020 betroffen sein
  • Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020

Einschränkungen

  • Unternehmen, die im Dezember 2020 schließen mussten (Friseure, Einzelhandel), sind bislang ausgenommen
  • Erstantrag kann nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Rechtsanwälten gestellt werden
  • Soloselbstständige können den Erstantrag bis zu 5.000,00 EUR mit einem Elster-Zertifikat selbst stellen

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. April 2021
  • Frist für Änderungsanträge: 30.06.2021

Neustarthilfe

Höhe

  • bis zu 7.500,00 EUR einmalig als Betriebskostenpauschale

Voraussetzungen

  • für Soloselbstständige
  • 25% des Jahresumsatzes 2019

Förderzeitraum

  • Januar 2021 bis Juni 2021

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. August 2021

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