Anmeldepflicht beim Transparenzregister

Transparenzregister, Anmeldepflicht beim Transparenzregister

Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssen die in § 19 Absatz 1 GwG aufgeführten Angaben ihrer wirtschaftlich Berechtigten,

  • sofern es sich um eine Aktiengesellschaft (AG), Europäische Aktiengesellschaft (SE), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) handelt bis zum 31. März 2022,
  • sofern es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaft (eG), Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft handelt bis zum 30. Juni 2022,
  • in allen anderen Fällen bis spätestens zum 31. Dezember 2022

der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen. Die bisher geltende Ausnahme für Gesellschaften, die bereits im Handelsregister eingetragen sind, ist entfallen.

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Corona-Hilfen – Überblick und Fristen

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Bund und Länder haben zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Damit Sie den Überblick im Hilfsgelder-Dschungel behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Corona-Hilfen, deren Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung hier zusammengefasst.

Corona-Hilfen im Überblick

Überbrückungshilfe II

Höhe

  • bis zu 50.000,00 EUR / Monat

Voraussetzungen

  • für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
  • Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% zwischen September 2020 und Dezember 2020

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. März 2021
  • Frist für Änderungsanträge: 31. Mai 2021
  • Frist für Korrektur der Kontoverbindung: 30. Juni 2021

Überbrückungshilfe III

Höhe

  • bis zu 1.500.000,00 EUR / Monat, für Verbundunternehmen bis 3.000.000,00 EUR / Monat

Voraussetzungen

  • für Unternehmen mit bis zu 750.000.000,00 EUR Jahresumsatz
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% seit November 2020 
  • Umsatzrückgänge zwischen November 2020 und Juni 2021

Einschränkungen

  • Unternehmen, die November-, bzw. Dezemberhilfe erhalten, können für diese Monate keine Überbrückungshilfe III erhalten
  • Überbrückungshilfe II wird angerechnet

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. August 2021

Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Höhe

  • bis zu 75% des Umsatzes in November 2019, bzw. Dezember 2019

Voraussetzungen

  • für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
  • Unternehmen müssen direkt oder indirekt von den Schließungen seit 02.11.2020 betroffen sein
  • Umsatzrückgänge zwischen April 2020 und August 2020

Einschränkungen

  • Unternehmen, die im Dezember 2020 schließen mussten (Friseure, Einzelhandel), sind bislang ausgenommen
  • Erstantrag kann nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Rechtsanwälten gestellt werden
  • Soloselbstständige können den Erstantrag bis zu 5.000,00 EUR mit einem Elster-Zertifikat selbst stellen

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. April 2021
  • Frist für Änderungsanträge: 30.06.2021

Neustarthilfe

Höhe

  • bis zu 7.500,00 EUR einmalig als Betriebskostenpauschale

Voraussetzungen

  • für Soloselbstständige
  • 25% des Jahresumsatzes 2019

Förderzeitraum

  • Januar 2021 bis Juni 2021

Fristen

  • Frist für Anträge: 31. August 2021

Hoffnung für alle Einzelhändler auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Die meisten Einzelhändler sind bislang von den November- und Dezemberhilfen ausgeschlossen, weil sie von der ersten Schließungsanordnung nicht betrofffen waren. Sie werden bisher auf die Überbrückungshilfen verwiesen. Diese Regelung dürfte rechtswidrig sein, weil sie ohne sachlichen Grund bestimmte Branchen bevorzugt. Daher sind wir der Auffassung, dass gute Aussichten darauf bestehen, dass alle betroffenen Einzelhändler die Novemberhilfen und Dezemberhilfen einklagen können. Sprechen sie uns hierzu gerne an.

Im Rahmen der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der mit der Corona-Pandemie (Pandemie des neuartigen SARS-CoV-2-Virus) einhergehenden Schließungsverfügungen für weite Teile der Wirtschaft haben Bund und Länder staatliche Hilfsprogramme in bisher ungekannten Größenordnungen aufgelegt. Dies sind neben der s.g. Überbrückungshilfe vor allen Dingen die Novemberhilfe und Dezemberhilfe. Der Einzelhandel hat darauf jedoch bislang keinen Anspruch. Unser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Einzelhändler die Novemberhilfe und Dezemberhilfe – notfalls gerichtlich – beanspruchen können, obwohl sie nicht schon vom “Wellenbrecher-Lockdown” ab dem 02.11.2020 betroffen waren, sondern vielmehr “erst” am 16.12.2020 schließen mussten.

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OVG Lüneburg: Faxversand personenbezogener Daten rechtswidrig

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Faxversand ade? Eine – vor allen Dingen für die behördliche und juristische Praxis – weitreichende Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Fax-Sendungen hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg getroffen. Die Verwaltungsrichter entschieden, dass die unverschlüsselte Übertragung sensibler personenbezogener Daten mittels Telefax gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.07.2020, 11 LA 104/19). Lesen Sie in unserem Beitrag alles zum Hintergrund der Entscheidung und zu den praktischen Auswirkungen, die von ihr ausgehen werden.

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Corona-Krise: Bayerisches Beherbergungsverbot vorläufig gestoppt

Corona-Krise, Corona, Covid-19, Beherbergungsverbot, Infektionsschutz, Bayern, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 20 NE 20.1609

Seltener juristischer Erfolg einer bayerischen Hotelbetreiberin gegen staatliche Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) hat das im Freistaat geltende Beherbergungsverbot für Besucher, bzw. Reisende aus anderen deutschen Landkreisen und Städten, die eine besonders hohe Infektionsdynamik zeigen, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig gekippt (VGH Bayern, Beschluss v. 28.07.2020, Az. 20 NE 20.1609). U.a. sei das Verbot offensichtlich unverhältnismäßig, verletzte das rechtsstaatlich erforderliche Publizitätsprinzip und schränke Hoteliers in nicht gerechtfertigter Weise in ihren Grundrechten ein. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf die Vorschrift nicht angewendet werden.

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Corona: Gottesdienstverbot möglicherweise verfassungswidrig

Corona-Krise, Gottedienstverbot, Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom 10.04.2020 (Az. 1 BvQ 31/20) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des aufgrund der Corona-Pandemie verordneten Gottesdienstverbots in Berlin an Ostern zurückgewiesen. Das Interessante jedoch: Die Verfassungsmäßigkeit dieses Verbots wurde ausdrücklich offen gelassen und dem Hauptsacheverfahren anheimgestellt. Ähnlich hatte bereits der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshofs mit Blick auf corona-bedingte Schließungsverfügungen entschieden. Die ausstehende Hauptsache-Entscheidung könnte für Überraschungen sorgen.

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Ist der Corona-Shutdown verfassungswidrig?

Grundgesetz, Menschenwürde, Parlamentsvorbehalt, Verfassung, Corona-Shutdown, Corona-Maßnahmen

Die Bundesrepublik Deutschland erlebt derzeit den Corona-Shutdown – die wahrscheinlich intensivste und eingriffsstärkste Ausübung repressiver staatlicher Gewalt in ihrer Geschichte. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie haben das öffentliche Leben, wie wir es kennen, teils dramatisch verändert. Ausgangssperren, Kontaktverbote, die faktische Außerkraftsetzung des Föderalismus und die Schließung ganzer Wirtschaftszweige und öffentlicher Einrichtungen betreffen jeden einzelnen Bürger in erheblichem Maße. Kaum einer hätte sich so etwas in einer gefestigten westlich-freiheitlichen Demokratie vorstellen können. Führende Verfassungsrechtler warnen gar vor einem “faschistoid-hysterischen Hygienestaat”. Was ist also mit unseren Grundrechten? Ist der Corona-Shutdown verfassungsgemäß? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt in einem aktuellen Beschluss vom 09.04.2020, Az. 1 S 925/20, interessante Hinweise.

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