Neue Gängelung von Unternehmern bei Offenlegungspflichten

Seit Inkrafttreten des DiRUG sind Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahres-Beginn nach dem 31.12.2021 an das Unternehmensregister anstatt an den Bundesanzeiger zu übermitteln. Jahresabschlüsse sowie alle weiteren Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahres-Beginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Die das Unternehmensregister führende Stelle (Bundesanzeiger Verlag) prüft die Abschlüsse weiterhin gemäß § 329 HGB auf Vollzähligkeit und Fristgemäßheit und meldet bei Säumigkeit die Unternehmen an das Bundesamt für Justiz.

Ab dem 31.12.2021 ist eine einmalige, elektronische Identitätsprüfung für Personen verpflichtend, die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für offenlegungspflichtige Unternehmen an das Unternehmensregister übermitteln. Ohne vorherige Identifikation der tatsächlich übermittelnden Person ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, einen Jahresabschluss offenzulegen. Es stehen derzeit drei Identifizierungsverfahren zur Verfügung: ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren, ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren und die Nutzung des elektronischen Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).

Steuerberaterwechsel: Gericht ordnet Übertragung gespeicherter Buchhaltungsdaten an neuen Berater an

Im Rahmen eines von unserer Kanzlei angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das Landgericht Magdeburg am 30.01.2023 entschieden, dass ein Steuerberater der Übertragung der bei der DATEV eG gespeicherten Buchhaltungsdaten an eine andere Steuerberatungsgesellschaft zuzustimmen hat.

Das Landgericht hat in diesem Fall entschieden, dass der Altberater der Übertragung der Buchhaltungsdaten zustimmen muss. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Der Altberater muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen und der Streitwert wurde auf über 100.000 EUR festgesetzt.

In vielen Fällen können sich bei einem Beraterwechsel Probleme ergeben, da Altberater die gespeicherten Daten aus unterschiedlichen Gründen nicht freigeben wollen und sich auf ein angebliches Zurückbehaltungsrecht berufen. Grundsätzlich haben Mandanten einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten durch Übertragung auf den neuen Steuerberater. In den meisten Fällen bestehen keine Zurückbehaltungsrechte. In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch oft, die bisherigen Rechnungsstellungen einmal anwaltlich prüfen zu lassen.

Die DATEV eG ist eine Genossenschaft, die sich auf die Datenverarbeitung für die steuerberatenden Berufe spezialisiert hat. Sie wurde 1966 in Deutschland gegründet und hat ihren Hauptsitz in Nürnberg. Die meisten Steuerberater nutzen die online Buchhaltungslösung, welche einen Beraterwechsel zwischen den DATEV Mitgliedern problemlos ermöglicht, sofern der Altberater einem Wechsel zustimmt.

Online-Händler aufgepasst: Weniger Mehrwertsteuer ab Juli!

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Die Bundesregierung hat sich zur Abfederung der gesamtwirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm verständigt. Die Größenordnung der am vergangenen Mittwoch nach über 21-stündiger Debatte beschlossenen Maßnahmen liegt bei ca. 130 Milliarden Euro. Dazu gehören neben Prämien für Elektroautos und einem s.g. “Kinderbonus” i.H.v. 300 EUR auch eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer.

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