Markenanmeldung und Markenschutz

Wir registrieren für Sie Ihren Firmennamen, Logo, Slogan oder Produktnamen in Deutschland, in Europa und weltweit. Mit Ihrer registrierten Markenanmeldung können Sie effektiv die Exklusivität Ihrer Marke sichern und wappnen sich bestens gegen unlautere Nachahmer.

Wofür eine Marke?

Markenrechte sind Teil des geistigen und kommerziellen Eigentums. Sie dienen der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Mit einer Marke können Sie Ihre Leistungen von denen der Konkurrenz wirksam abgrenzen. Eine Marke kann erheblichen Wert gewinnen.

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft bietet Ihnen eine persönliche anwaltliche Beratung im Marken- und Kennzeichenrecht einschließlich

  • der Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Markenanmeldung,
  • der Erstellung des Waren- und Dienstleistungs­verzeichnisses,
  • der Anmeldung Ihrer Marke beim zuständigen Markenamt,
  • Hilfe bei der Amazon Brand Registry und
  • einer Markenüberwachung.

Ferner bieten wir Ihnen eine Identitätsrecherche sowie eine Firmenrecherche​ und geben eine entsprechende Handlungsempfehlung nach der Recherche bzw. Ähnlichkeitsrecherche.

Persönlicher Ansprechpartner

Rechtsanwalt Peter Kehl ist Fachanwalt für Markenrecht (gewerblicher Rechtsschutz) und unterstützt Sie gemeinsam mit seinen Kollegen und Mitarbeitern bundesweit per E-Mail, telefonisch, oder Videochat. Wir beraten Sie zur Markenstrategie und erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile bestimmter Markenanmeldungen.

online Anfragetool für die Markenanmeldung

Bitte nutzen Sie unser folgendes Anfragetool, um uns wegen einer Markenanmeldung zu kontaktieren. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen und übermitteln die erforderlichen Unterlagen.

Schnelle elektronische Markenanmeldung

Wir verfügen über einen elektronischen Zugang zu den Markenämtern und können daher – nach Prüfung sowie Abstimmung der Details mit Ihnen – Ihre Markenanmeldung durchführen. Bereits mit dem Tag der Anmeldung haben Sie Ihre Marke gesichert.

Kosten der Markenanmeldung

Wenn Sie Ihre Marke schützen wollen, ist dies mit den Kosten für die Amtsgebühren und für unsere anwaltlichen Leistungen verbunden. Unsere anwaltlichen Leistungen bieten wir in zwei Varianten an. Für einfache Marken bietet sich unser “Quick-TradeMark”-Paketpreis an. Für kompliziertere Verfahren rechnen wir individuell nach Zeitaufwand ab.

Kostengrundsatz

Als Rechtsanwaltskanzlei mit hohen berufsethischen Ansprüchen bearbeiten wir Ihre Markenanmeldung so effizient und damit so kostengünstig wie möglich für Sie. Wir haben großes Interesse an einer langfristigen Mandatsbeziehung mit unseren Mandanten und verursachen daher keine unnötigen Kosten.

Quick-TradeMark zum Pauschalpreis / Paketpreis

Markenstrategie und Markenanmeldung sind sehr individuell – auch wenn dubiose LegalTech-Anbieter ohne Anwaltszulassung gerne etwas anderes behaupten. Fehler bei einer Markenanmeldung können noch viele Jahre später schwerwiegende und kostenintensive Folgen nach sich ziehen. Mit folgenden Anwaltskosten müssen Sie bei einer Markenanmeldung rechnen:

Kostenbeispiele TradeMark (deutsche Marke)

Die Kosten unserer Inanspruchnahme rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Nach unseren langjährigen Erfahrungen müssen Sie in durchschnittlich komplexen Markenanmeldungen in etwa mit folgenden Kosten für unsere anwaltlichen Leistungen rechnen:

Anmeldung einer deutschen Wort-/Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit 3 Klassen inkl. persönliche anwaltliche Beratung, Schutzfähigkeitsprüfung, Erstellung eines Waren- und Dienstleistungs­verzeichnisses, Marke anmelden, sofern gewünscht Amazon Brand Registry, Identitätsrecherche und Firmenrecherche; Zahlung per Rechnung

voraussichtlich ca.
250,00 – 350,00 EUR
netto zzgl. Umsatzsteuer.

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Marken können nicht “pauschal” geschützt werden, sondern nur für spezielle Produkte und Dienstleistungen. Hier werden oft aufgrund fehlender Beratung schwerwiegende Fehler gemacht. Bei falschen Formulierungen ist die Marke nicht umfassend geschützt oder verletzt sogar die Rechte Dritter.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten seit Jahren in Fragen des nationalen und internationalen Markenrechts und entwickeln gemeinsam mit ihnen eine Markenstrategie. Dazu gehört neben der professionellen Recherche nach Rechten Dritter und der Markenanmeldung bei den Markenämtern auch die Verteidigung der Marke im Konfliktfall.

Anwaltliche Beratung und Markenanmeldung

Für die Anmeldung einer Marke müssen Sie sich grundsätzlich nicht anwaltlich vertreten lassen. Auf den Internetseiten der Markenämter (z.B. beim DPMA oder dem EUIPO) kann jedermann selbst eine Marke eintragen lassen.

Jahrelange Praxis zeigt aber, dass eine Marke nicht ohne anwaltliche Beratung durch eine eigene Markenanmeldung eingetragen werden sollte, da zahlreiche Fallstricke bestehen, die sich oft erst sehr viel später realisieren. Die Risiken einer eigenständigen Anmeldung ohne anwaltlichen Rat sind sehr hoch, denn das Markenrecht ist stark durch die gerichtliche Entscheidungspraxis determiniert.

Aufgrund der hohen Streitwerte können sehr kostspielige Abmahnungen und Gerichtsverfahren drohen, sollte es später zu einem Markenkonflikt kommen. Haben sich diese Risiken erst einmal realisiert, lassen sich die rechtlichen Probleme im Nachhinein in den meisten Fällen nicht mehr reparieren.

Ab wann ist meine Marke geschützt?

Der Markenschutz entsteht sofort durch die Eintragung einer Marke in ein Register. Dies geschieht durch die Markenanmeldung. Sie können Ihre Marke nur für Deutschland, für die gesamte EU oder für bestimmte Länder eintragen lassen. Wir verfügen zu diesem Zweck über eine elektronische Anbindung an die Markenämter und können auf diese Weise sehr effektiv und schnell mit diesen kommunizieren.

Je nach Markenamt unterscheiden sich die Verfahren. Gemein ist den Verfahren aber regelmäßig, dass nach der Anmeldung eine Prüfung der Markenämter auf die Eintragungsfähigkeit erfolgt. Anschließend beginnt eine Widerspruchsfrist zu laufen, in der Dritte gegen die Anmeldung Einwendungen vorbringen können. Endet die Frist ohne Widerspruch, wird die Marke eingetragen.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann die Marke jedoch noch immer aus dem Register gelöscht werden, wenn Eintragungshindernisse bestanden haben. Dies kann in Amtsverfahren oder Gerichtsverfahren erfolgen. Ist die Markenanmeldung sorgfältig vorbereitet worden, kann man dieses Risiko jedoch erheblich reduzieren.

Markenverteidigung

Im Konfliktfall verteidigen wir Ihre Marke gegen die Verletzung durch Dritte. Wer die Marke eines Anderen verletzt, kann von dem Markeninhaber oder seinem Lizenznehmer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Als erfahrene Kanzlei in Markensachen unterstützen wir Sie dabei. Wollen Sie gegen einen Verletzer vorgehen, prüfen wir für Sie, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Wir mahnen dann die Verletzter ab und erwirken – falls erforderlich – eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht.

Einstweilige Verfügung wegen Markenverletzung

Schadensersatz

Wenn Ihnen durch die markenverletzenden Handlungen ein Schaden entstanden ist, prüfen wir für Sie, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen und machen diese dann auf Wunsch für Sie geltend.

Abmahnkosten

Die Kosten unserer Inanspruchnahme in Markenverletzungssachen machen wir bei dem Verletzer geltend. Denn wer zu Recht abmahnt, hat einen Anspruch auf Ersatz der für die Abmahnung erforderlichen Aufwendungen. Hierzu gehören insbesondere die Anwaltskosten.

Messen

Gerade auch auf Messen kommt es immer wieder vor, dass Wettbewerber Marken oder andere Schutzrechte verletzen. Wir bieten Ihnen die vorbeugende Kontrolle von Messeauftritten der Konkurrenz an, um Ihr Recht schnell im einstweiligen Rechtsschutz noch während der Messe durchzusetzen.