Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab Januar 2023 in Deutschland in Kraft tritt, wird vom Gesetzgeber als wichtiger Schritt in der Gesetzgebung betrachtet, die Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren Lieferketten verantwortlich macht. Tatsächlich dürfte das Vorhaben aber lediglich eine weitere zusätzliche Belastung deutscher Unternehmen sein, die ihr Ziel verfehlen wird. Unternehmer werden erneut für eine politische Agenda in Haftung genommen, was vor allem auch ordnungspolitisch eine zweifelhafte Entwicklung darstellen dürfte.
„Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Belastung für Unternehmer durch erhöhte Bürokratie und Sorgfaltspflicht“ weiterlesenAnmeldepflicht beim Transparenzregister
Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssen die in § 19 Absatz 1 GwG aufgeführten Angaben ihrer wirtschaftlich Berechtigten,
- sofern es sich um eine Aktiengesellschaft (AG), Europäische Aktiengesellschaft (SE), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) handelt bis zum 31. März 2022,
- sofern es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaft (eG), Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft handelt bis zum 30. Juni 2022,
- in allen anderen Fällen bis spätestens zum 31. Dezember 2022
der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen. Die bisher geltende Ausnahme für Gesellschaften, die bereits im Handelsregister eingetragen sind, ist entfallen.
„Anmeldepflicht beim Transparenzregister“ weiterlesenFairness und Transparenz: P2B-Verordnung in Kraft
Seit dem 12.07.2020 gilt die neue “P2B-Verordnung” der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten zielt u.a. auf Suchmaschinen, Handelsplattformen und Preisvergleichsportale und soll für Online-Händler – wie der Name bereits sagt – mehr Transparenz und Fairness bei der Platzierung von Angeboten schaffen. “P2B” steht dabei für “Platform to Business”. Lesen Sie alle wichtigen und relevanten Informationen in meiner Zusammenfassung.
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