Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Belastung für Unternehmer durch erhöhte Bürokratie und Sorgfaltspflicht

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab Januar 2023 in Deutschland in Kraft tritt, wird vom Gesetzgeber als wichtiger Schritt in der Gesetzgebung betrachtet, die Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren Lieferketten verantwortlich macht. Tatsächlich dürfte das Vorhaben aber lediglich eine weitere zusätzliche Belastung deutscher Unternehmen sein, die ihr Ziel verfehlen wird. Unternehmer werden erneut für eine politische Agenda in Haftung genommen, was vor allem auch ordnungspolitisch eine zweifelhafte Entwicklung darstellen dürfte.

Eines der größten Probleme für Unternehmer ist, dass das LkSG eine enorme Verantwortung auf sie abwälzt, ohne ihnen die Mittel zu geben, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten ist eine komplexe Aufgabe, die sich auf viele verschiedene Bereiche und Länder erstreckt. Für Unternehmer ist es oft schwierig, genau zu wissen, was in ihren Lieferketten vor sich geht und wo möglicherweise Menschenrechts- oder Umweltverletzungen stattfinden. Es ist auch schwierig, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorschriften zu überwachen und zu verfolgen, da es oft keine klaren Anweisungen gibt, wie dies zu tun ist.

Das LkSG führt auch zu einer erheblichen Ausweitung der Bürokratie für Unternehmen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lieferketten offenzulegen und Informationen über mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltproblemen zu veröffentlichen. Dies erfordert eine Menge Zeit und Ressourcen, die Unternehmen aufwenden müssen, um sicherzustellen, dass sie diesen Verpflichtungen nachkommen. Zusätzlich müssen Unternehmen Risikomanagement-Maßnahmen implementieren, um sicherzustellen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. All dies führt zu einer erheblichen Belastung für Unternehmen, die bereits mit vielen anderen Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert sind.

Insgesamt stellt das LkSG für viele Unternehmer eine zusätzliche Belastung dar, die sich auch in Form von erhöhter Bürokratie zeigt. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich zu einer Verbesserung der Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten beitragen wird oder ob es vor allem zu weiteren Problemen für Unternehmer führen wird. Immerhin sind unmittelbar (vorerst) nur größere Unternehmen betroffen.

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