Der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin hat den libyschen Staatsangehörigen Omar K. (46 J.) wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. in Halle (Saale) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung verurteilt (Urteil v. 08.02.2011, Az. (1) 3 StE 7/10-2 (9/10)).
Nach den Feststellungen des Senats hat der Angeklagte in der Zeit von Mai 2010 bis zu seiner Festnahme am 21. September 2010 als inoffizieller Mitarbeiter des libyschen Geheimdienstes Informationen über im deutschen Exil tätige libysche Oppositionelle gesammelt und teilweise gegen Bezahlung an einen deswegen bereits am 25. Januar 2011 zu einer Freiheitsstrafe verurteilten hauptamtlichen Mitarbeiter des libyschen Geheimdienstes weitergegeben.