Unzulässige E-Mail-Werbung für Personalvermittlung: Landgericht Bochum untersagt unerlaubte Kontaktaufnahme

Landgericht Bochum bestätigt Unterlassungsanspruch gegen die
Mount Development GmbH
wegen unverlangter E-Mail-Werbung

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine Mandantin in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bochum erfolgreich vertreten. Gegenstand des Verfahrens war die unzulässige werbliche Kontaktaufnahme per E-Mail im Bereich der Personalvermittlung.

Das Landgericht Bochum hat der Antragsgegnerin mit Beschluss vom Juli 2026 im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, entsprechende Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zu versenden.

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Wenn ein Berufsverband faktisch ein Monopol ist

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 14.01.2026, Az. 5 U 105/25) zeigt eindrücklich, dass Vereine ihre Mitglieder nicht beliebig ausschließen dürfen, wenn sie in ihrem Bereich eine monopolartige Stellung besitzen. Das Gericht stellte klar, dass ein solcher Verband rechtlich deutlich stärker gebunden ist als ein gewöhnlicher Verein.

Im konkreten Fall ging es um den Ausschluss eines Künstlers aus dem Berufsverband Bildender Künstler Sachsen-Anhalt (BBK Sachsen-Anhalt e.V.).

Der Verband hatte beschlossen, den Kläger aus dem Verein auszuschließen. Der Künstler wehrte sich dagegen mit unserer Hilfe gerichtlich und bekam vor dem OLG Naumburg Recht. Das Gericht stellte fest, dass seine Mitgliedschaft weiterhin besteht und der Ausschluss unwirksam ist.

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BGH entscheidet: Online-Händler müssen Grundpreis „in unmittelbarer Nähe“ des Gesamtpreises angeben

Das Urteil des BGH ist das Ergebnis eines Rechtsstreits zwischen einem Interessenverband von Online-Unternehmen (Kläger) und einem Online-Händler (Beklagter). Der Kläger hatte den Beklagten wegen zweier Amazon-Angebote von Kraftfahrzeugzubehör (einem Spray mit 300 ml und einer Paste mit 50 g) auf Unterlassung verklagt, da kein Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben war. Der Kläger forderte vom Beklagten die Angabe des Grundpreises „in unmittelbarer Nähe“ gemäß § 2 I 1 PAngV aF (alte Fassung der Preisangabenverordnung) zum Gesamtpreis. Die beiden Vorinstanzen wiesen das konkrete Begehren ab und forderten lediglich die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises als „klar erkennbar“ gemäß Art. 4 I der RL 98/6/EG (Preisangaben-RL) und lehnten es ab, die Pflicht zur Angabe des Grundpreises „in unmittelbarer Nähe“ des Gesamtpreises zu fordern.

Der BGH hat in seinem Urteil der Revision des Klägers stattgegeben und entschieden, dass die Pflicht zur Angabe des Grundpreises „in unmittelbarer Nähe“ des Gesamtpreises unionsrechtskonform sei. Der BGH hat argumentiert, dass diese Pflicht sich aus dem Ziel und dem Zweck der PAng-RL ergibt, auch wenn sie nicht explizit im Wortlaut der Verordnung festgelegt ist. Der BGH hat ferner betont, dass optimale Preisinformation und Vergleichbarkeit nur dann erreicht werden können, wenn Gesamt- und Grundpreis „auf einen Blick“ wahrnehmbar sind. Das Urteil hat daher bedeutsame Auswirkungen auf den Online-Handel, da es klarstellt, dass Grundpreise nicht nur sichtbar, sondern auch „auf einen Blick“ sichtbar sein müssen.

Gewerbliche Mieter dürfen Miete im Lockdown anpassen

Lockdown Corona Miete Störung der Geschäftsgrundlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der ersten diesbezüglichen und damit wegweisenden Entscheidung gewerblichen Mietern, die ihre Ladengeschäfte während der Lockdown- und Schließungsanordnungen innerhalb der Corona-Pandemie schließen mussten, einen grundsätzlichen Anspruch auf Senkung und Anpassung ihrer Miete zuerkannt. Durch die wegen der Gefahr einer Infektion mit Covid-19 staatlich angeordneten umfassenden Schließungsverfügungen im Einzelhandel sei die Geschäftsgrundlage eines gewerblichen Mietvertrages gestört. Der Mieter könne die Höhe des Mietzinses grundsätzlich anpassen und senken. Denn das Lebensrisiko, das sich durch die Pandemie verwirklicht habe, könne auch im gewerblichen Mietvertragsrecht nicht einseitig dem Mieter auferlegt werden. Allerdings bestehe kein pauschaler Anspruch auf Senkung der Miete – etwa um die Hälfte. Es komme vielmehr auf den Einzelfall an. Auch Mietminderung komme nicht in Betracht. Lesen Sie alles zum aktuellen Urteil des BGH vom 12.01.2022, Az. XII ZR 8/21, in diesem Artikel.

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Consent-App „Cookiebot“ datenschutzwidrig?

Cookiebot

Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 7/16) zum Erfordernis einer im Einklang mit der DSGVO stehenden datenschutzrechtlichen Einwilligung bei der Verwendung von „nicht zwingend erforderlichen“ Cookies auf Webseiten bedienen sich viele Webseitenbetreiber kleiner Hilfsprogramme (s.g. Plugins), um das Cookie-Management rechtssicher zu gestalten. Einer dieser – bei Nutzern beliebte – Anbieter ist „Cookiebot“ des Dänischen Unternehmens Cybot A/S, u.a. weil der Dienst in der Grundkonfiguration kostenfrei ist. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 01.12.2021, Az. 6 L 738/21.WI) kommt nun zu dem Ergebnis, dass „Cookiebot“ gegen das Datenschutzrecht verstoße. Lesen Sie alles zur aktuellen Entscheidung und zum Hintergrund hier.

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BVerfG: „Containern“ bleibt strafbewehrt

Containern, strafbar, BVerfG, 2 BvR 1985/19

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der öffentlichen Debatte um das s.g. „Containern“ und dessen Strafbarkeit als Diebstahl ein vorläufiges Ende gesetzt – zumindest de lege lata. Die obersten Verfassungsrichter entschieden mit Beschluss vom 05.08.2020, Az. 2 BvR 1985/19, dass die gesetzgeberische Entscheidung und die Gerichtspraxis, das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten als Diebstahl zu bestrafen, mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Eine anderweitige rechtliche Bewertung könne allein das Parlament treffen.

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Gerichte: Influencer machen „generell Werbung“

Influencer, Werbung, Schleichwerbung, UWG, Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Instagram, 2 U 78/19, 1 HK O 45/17, OLG Braunschweig, LG Koblenz

Zwei aktuelle und vor kurzem veröffentlichte Urteile dürften für neue Verunsicherungen in der Influencer-Szene sorgen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass Instagram-Posts von Influencern, die auf Produkte, Marken, Hersteller oder bestimmte Geschäfte oder Etablissements verweisen, Werbung darstellen und deshalb als solche gekennzeichnet werden müssen. Unterbleibe dies, so liege unzulässige „Schleichwerbung“ vor – und zwar unabhängig davon, ob der Influencer von den erwähnten Unternehmen Geldzahlungen oder sonstige Vorteile erhalte (OLG Braunschweig, Urteil vom 13.05.2020, Az. 2 U 78/19). Noch weiter geht sogar das Landgericht Koblenz – und kommt zu dem Schluss, dass die Tätigkeit von Influencern „generell Werbung“ sei (LG Koblenz, Urteil vom 08.04.2020, Az. 1 HK O 45/17).

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Webseitenbetreiber aufgepasst: Cookie-Opt-In ab sofort Pflicht

Cookie, Cookies, Cookie-Opt-In, Einwilligung, Webseite, Internetseite, Datenschutz, Datenschutzerklärung, DSGVO, EuGH, C-673/17

Der Europäische Gerichtshof hat am 01.10.2019 eine Grundsatzentscheidung zur lange Zeit umstrittenen Frage getroffen, ob Webseitenbetreiber von ihren Besuchern eine ausdrückliche Einwilligung einholen müssen, wenn sie s.g. Cookies verwenden. In ihrem Urteil (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17) kommen die obersten EU-Richter zu dem Ergebnis, dass eine solche aktive Einwilligungshandlung der Nutzer zwingend erforderlich ist – der Cookie-Opt-In wird also Pflicht. Bisher gängige Verfahren, wonach Nutzer aktiv handeln mussten, wenn sie keine Webseiten-Cookies auf ihren Browsern zulassen wollten (s.g. Opt-Out-Varianten) sind demnach unzulässig. Eine entsprechende Regelung des deutschen Telemediengesetzes verstößt insoweit gegen europäisches Recht.

Lesen Sie in unserem Beitrag, welcher Sachverhalt dem Urteil zugrunde liegt, was der rechtliche Rahmen der Entscheidung ist und was Webseitenbetreiber und Online-Händler nun unternehmen müssen.

Was sind eigentlich Cookies?

Bei s.g. Cookies handelt es sich technisch betrachtet um kleine Textdateien von meist einigen Kilobyte Größe, die Webseitenbetreiber auf dem Computer des Nutzers – besser gesagt in dessen Webbrowser – speichern und die bei einem erneuten Aufrufen der entsprechenden Seite „wiedererkannt“ werden. Auf diese Weise „erinnert“ sich die Webseite an den Nutzer. Es sollen so beispielsweise die Navigation im Internet oder Online-Transaktionen erleichtert werden.

Klassischer Anwendungsfall ist zum Beispiel folgender: Ein Internetnutzer besucht einen Webshop und legt bestimmte Produkte im Warenkorb ab. Dabei setzt die Webseite Cookies im informationstechnischen System des Nutzers. Verlässt der Nutzer nun die Webseite, ohne den Checkout, bzw. den Einkauf beendet zu haben und kehrt der Nutzer später auf die Shop-Seite zurück, so findet er seine zuvor ausgewählten Produkte noch immer im Warenkorb vor.

Cookies werden aber auch verwendet, um Informationen über das Nutzerverhalten zu erlangen und zu analysieren, um Nutzer zu „tracken“, Profile zu erstellen und um personalisierte Werbung auszuspielen. Die Einsatzmöglichkeiten von Cookies sind vielfältig und werden in Zeiten von „Big Data“ in großem Stil ausgeschöpft. Kaum noch eine Webseite kommt heutzutage ohne Cookies aus.

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„Deutsche Umwelthilfe“ obsiegt – „Rechtsmissbrauch“ bleibt zahnloser Tiger

Abmahnung

Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: I ZR 149/18) die umstrittene Abmahnpraxis der „Deutschen Umwelthilfe“ (Deutsche Umwelthilfe e.V.) bestätigt.

Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass der wettbewerbsrechtlichen Inanspruchnahme durch die „Deutsche Umwelthilfe“ nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs gem. § 8 Abs. 4 UWG entgegengehalten werden kann.

Die Vorschrift lautet:

„Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.“

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LG Koblenz: Wie man korrekt im Doppelbett schläft

Doppelbett

Manchmal müssen sich Gericht mit durchaus kuriosen, ja bisweilen sogar lustigen Fragestellungen befassen. So zum Beispiel in einem kürzlich vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall (Beschluss vom 17.08.2018, Az. 6 S 92/18). Hier ging es um die Frage, wie eine Einzelperson ein Doppelbett sachgerecht benutzt. Das Ergebnis: Bestimmungswidriges „Mittigschlafen“ ist kein Sachmangel.

Der Kläger hatte sich im beklagten Möbelhaus ein Boxspringbett zum Preis von 2.000 EUR gekauft. Das Bett bestand aus zwei Matratzen zu je 200x80cm, einem Topper und einem gefederten Untergestell. Die Matratzen wurden mit dem Topper zu einer Liegefläche verbunden. Der Kläger nutze sein Bett auf eine Art und Weise, durch die er meist mittig darauf schlief.

Kuhle in der Matratze vom Doppelbett

Nicht einmal zwei Jahre nach der Anschaffung des Doppelbettes bildete sich in der Mitte des Bettes eine Kuhle. Dies, so der Kläger, beeinträchtige seinen Schlafkomfort erheblich.

Er hat dem Möbelhaus diesen Mangel zunächst angezeigt und verlangte  Beseitigung des Mangels. Mit der Begründung, dass ein solcher, vom Kläger beschriebener Gebrauch des Doppelbettes bestimmungswidrig sei und sich dadurch zwangsläufig eine Kuhle bilden würde, wies das Möbelhaus die Forderung des Klägers zurück.

Gericht erkennt falsche Benutzung des Doppelbettes

Der Kläger wollte angesichts des hohen Kaufpreises und des vorzeitigen Komfortversagens der Matratze die Auffassung des Möbelhauses nicht akzeptieren und erhob Klage vor dem Amtsgericht Mayen.

Der vom Gericht bestellte Gutachter führte aus, dass „mittiges“ Schlafen bei einem Doppelbett keine sach- und fachgerechte Nutzung sei. Das Bett sei konstruktionsbedingt auf zwei Schläfer ausgelegt und kam zu dem Schluss, dass das Bett nicht mangelhaft sei.  Die Zeugenvernehmung ergab darüber hinaus, dass der Kläger die Angestellten des Möbelhauses nicht darauf hingewiesen habe, dass er beabsichtige, im Doppelbett alleine zu schlafen. Deshalb bestanden auch keine weiteren Aufklärungspflichten durch die Beklagte zum richtigen Umgang mit einem Doppelbett. Das Amtsgericht wies die Klage daher im Ergebnis ab.

Der Beklagte erhob auf diese Entscheidung hin Berufung zum Landgericht Koblenz.  Aus seiner Sicht müsse der verständige Durchschnittsverbraucher davon ausgehen können, die gesamte Liegefläche benutzen zu können. Ebenfalls führte der Kläger in der Berufung an, dass die Werbung des Möbelhauses eine quer über dem Doppelbett liegende Frau abbilde. Dies habe dem Kläger suggeriert, dass eine Schlafposition auf der mittleren Fläche des Bettes eine zulässige Schlafmöglichkeit darstelle.

Das Landgericht Koblenz hat die Berufung abgewiesen. Der Kläger habe nicht erwarten können, dass das Boxspringbett für ein dauerhaftes „mittiges“ Schlafen ausgelegt und vorgesehen sei. Dies entspreche nicht der üblichen Benutzung eines Doppelbettes. Es bestehe darüber hinaus auch keine etwaige Pflicht seitens des Verkäufers, über die korrekten Nutzungsmöglichkeiten eines Doppelbettes aufzuklären. Die vom Kläger ins Feld geführte Werbung der Beklagten gebe ebenfalls kein Hinweis auf die richtige Schlafnutzung des Doppelbettes, da bei dieser keine typische Schlafposition abgebildet sei.

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