Aufgrund der Überlastung zahlreicher Steuerberater bieten auch wir als sog. “prüfende Dritte” die schnelle Beantragung von Corona Hilfsprogrammen (außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes) an. Dabei handelt es sich um die November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfe.
November- und Dezemberhilfe
Für die Dauer der Schließungen im November bzw. Dezember 2020 erhalten Betroffene einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019. Die zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig vom Umsatz im November bzw. Dezember 2019 und von der gewählten Beihilferegelung.
Überbrückungshilfe II und III
Die Überbrückungshilfe II ist ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen können.