Wir stellen Ihnen kostenfrei Mustertexte für eine Beschwerde zur Verfügung (siehe unten).
Die Copytrack GmbH ist als “Urheberrechtsverfolger” bekannt, die sich angeblich für die Rechte von Urhebern im Internet einsetzt. Doch hinter dem Geschäftsmodell von Copytrack verbirgt sich ein Problem: Die Firma erbringt nach unserer Auffassung unerlaubt Rechtsdienstleistungen, die eigentlich nur von Rechtsanwälten angeboten werden dürfen. In diesem Artikel erläutern wir, warum das Vorgehen der Copytrack GmbH rechtlich bedenklich ist und wie betroffene Personen reagieren sollten.
Was macht die Copytrack GmbH?
Copytrack bietet eine „kostenlose“ App an, mit der Urheber herausfinden können, ob ihre Bilder ohne Erlaubnis im Internet verwendet werden. Anschließend versendet Copytrack sogenannte „Berechtigungsanfragen“ an die vermeintlichen Verletzer des Urheberrechts. In diesen Schreiben wird den Empfängern mitgeteilt, dass sie möglicherweise ein Bild ohne Lizenz verwenden. Um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet Copytrack dem Empfänger an, entweder eine nachträgliche Bildlizenz zu erwerben oder eine Schadensersatzzahlung zu leisten.
Der Fall unseres Mandanten
Ein Mandant von uns erhielt eine solche Berechtigungsanfrage von Copytrack. Er wurde aufgefordert, entweder eine Lizenz zu einem Preis von 389,59 € nachträglich zu erwerben oder eine Schadensersatzzahlung von 350,00 € zu leisten. Das Problem: Der Mandant hat von einer Bilderdatenbank eine gültige Lizenz.
Unerlaubte Rechtsdienstleistungen durch Copytrack
Die Copytrack GmbH verfügt lediglich über eine Inkassoerlaubnis. Jedoch geht ihr Geschäftsmodell unseres Erachtens weit über die Tätigkeiten eines reinen Inkassounternehmens hinaus. Durch die Versendung von Berechtigungsanfragen und die Entscheidung, ob eine Lizenz oder Schadensersatz gefordert wird, nimmt Copytrack eine rechtliche Einzelfallprüfung vor – eine Aufgabe, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Copytrack überprüft offenbar nicht, ob der Empfänger der Berechtigungsanfrage tatsächlich eine Lizenz hat oder sogar selbst der Urheber des Bildes ist. Diese Verantwortung wird vollständig auf den Empfänger abgewälzt, der ohne juristische Beratung oft nicht erkennt, dass das Schreiben keine verbindliche Abmahnung darstellt.
Das Risiko für die Empfänger
Empfänger solcher Berechtigungsanfragen sind häufig verunsichert und zahlen die geforderten Beträge aus Angst vor weiteren rechtlichen Konsequenzen. Dabei sind die Ansprüche in vielen Fällen unbegründet. Es handelt sich wohl nicht um formale Abmahnungen, die eine juristische Grundlage erfordern würden, sondern um eine geschickt formulierte Anfrage, die keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung auslöst.
Aufklärungspflicht nur bei Rechtsverletzung
Ebenso wie bei der unbegründeten Abmahnung (vgl. BGH GRUR 2021, 714, Rn. 42) besteht keine gesetzliche Sonderverbindung, die dazu verpflichtet, den Rechtsinhaber vorgerichtlich über die Unterlizenz aufzuklären. Es besteht daher unseres Erachtens keine Obliegenheit oder gar eine Verpflichtung auf eine Berechtigungsanfrage zu antworten, wenn tatsächlich keine Rechtsverletzung vorliegt. In den Fällen also, in denen man über eine gültige Lizenz verfügt, kann die Berechtigungsanfrage ignoriert werden.
Die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfolgt häufig über Lizenzketten. Im Falle der Unterlizenzierung durch einen Stockfoto-Anbieter erwirbt der Erwerber ein Recht auf nachgelagerter Ebene. Dessen Umfang richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Erwerber und dem Lizenzgeber. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen dem Urheber und dem Unterlizenznehmer entstehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, i.d.R. nicht. Ob sich aus der Unterlizenzierung ggf. eine Sonderrechtsbeziehung zum Urheber ergeben könnte, die zur Auskunft verpflichtet, ist rechtlich wohl bislang ungeklärt. Gegen eine solche Verpflichtung spricht jedenfalls, dass der Urheber die Möglichkeit hat, sich bei seinem unmittelbaren Lizenznehmer über die Unterlizenzierung zu informieren.
Was sollten Betroffene tun?
Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage von Copytrack erhalten, empfehlen wir, diese zunächst genau zu prüfen und keinesfalls sofort zu zahlen. Wenn eine formale Abmahnung oder weitere rechtliche Schritte erfolgen, sollte jedenfalls anwaltlicher Rat eingeholt werden. In vielen Fällen hat es sich gezeigt, dass die Copytrack GmbH keine weiteren Maßnahmen ergreift, wenn die Berechtigungsanfrage ignoriert wird.
Mustertexte für Beschwerden
Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem Kammergericht Berlin über Copytrack beschweren. Gerne stellen wir Ihnen hierfür Mustertexte zur Verfügung. Geben Sie dazu unten Ihre E-Mail-Adresse an, wir senden Ihnen die Texte dann umgehend per E-Mail zu:
Fazit: Betroffene und Rechtsanwälte sind gefordert
Die Geschäftspraktiken der Copytrack GmbH sind aus unserer Sicht rechtlich fragwürdig. Sie betreiben ohne entsprechende Zulassung eine Tätigkeit, die eine (urheber-) rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordert und daher Rechtsanwälten vorbehalten ist. Wir haben daher eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Berlin eingereicht, um dieses Vorgehen prüfen zu lassen und weitere unerlaubte Rechtsdienstleistungen zu verhindern.
Leider sind die Kollegen der Berliner Kammer recht träge. Es könnte helfen, wenn sich viele Betroffene bei der Berliner Rechtsanwaltskammer melden und eine Beschwerde erheben. Wenn Bedarf besteht, stellen wir gerne ein kostenfreies Musterschreiben hier zur Verfügung. Geben Sie dazu oben einfach Ihre E-Mail Adresse an.
Wenn Sie Fragen zu Berechtigungsanfragen von Copytrack haben oder rechtlichen Rat benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist auf Urheberrecht spezialisiert und unterstützt Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Hallo von der Weser an die Saale,
ich erhalte seit kurzem oben beschriebene Emails von Copytrack.
Pikantes Detail: Das von Copytrack bemängelte Bild wurde von dem Fotografen mit meiner Mithilfe – kostenfreie Stellung von Material nach dessen Anfrage – angefertigt und mir dann von dem Fotografen zur weiteren Nutzung kostenfrei überlassen…
Sofern Sie möchten, vielleicht eine Steilvorlage, um dieser dubiosen Truppe eins auszuwischen?
Sonnige Grüße
Hallo von der Saale an die Weser,
vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen Ihrer Erfahrungen! Die von Ihnen geschilderte Situation zeigt deutlich, wie problematisch die Vorgehensweise von Copytrack in manchen Fällen sein kann. Es ist ärgerlich, wenn solche Ansprüche erhoben werden, obwohl Sie eine direkte Vereinbarung mit dem Fotografen hatten.
Wir haben Ihre Anregung aufgegriffen und stellen nun einen Mustertext zur Verfügung, mit dem Sie auf solche Forderungen mit einer Beschwerde reagieren können.
Sonnige Grüße zurück und viel Erfolg bei der Klärung,
Peter Kehl
Bekam auch mal so ein Schreiben, nicht einmal an mich mit meinen Namen. Das einzigste was stimmte war die Adresse. Anscheinend macht das ein Bot und wurschtelt da was zusammen?
Auch soll da eine Mail zuvor bekommen sein. Da stand “Versand via E-Mail an am …”. An wen die nun verschickt wurde stand dort nicht.
Was die dann für die Bildlizenz für ein 1 Jahr haben wollten, um die 500 €. So ein Bild bei einem Stockanbieter zu lizenzieren ist günstiger und kann es nicht nur ein Jahr nutzen. Das ist doch schon Wucher und Abzocke, meiner Ansicht nach. Der Alternative Schadensersatz von ebenfalls über 400 € auch nicht gerade wenig.
Das Schreiben kam genau einen Tag vor der Frist, wo man auf diese Berechtigungsanfrage hätte reagieren sollen mit der Post. Ich habe gar nicht reagiert, eine Zahlung habe ich ebenso nicht geleistet. Bisher nie mehr was von denen gehört.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen! Ihr Kommentar zeigt sehr anschaulich, wie fragwürdig die Methoden von Copytrack in solchen Fällen sein können. Die Ungenauigkeit bei der Ansprache und der vermeintliche Einsatz von automatisierten Systemen deuten darauf hin, dass hier weniger auf Sorgfalt und mehr auf Masse gesetzt wird.
Die geforderten Summen – sowohl für die Lizenz als auch den Schadensersatz – erscheinen tatsächlich überzogen, insbesondere im Vergleich zu seriösen Angeboten von Stockanbietern. Ihr Eindruck von Wucher und Abzocke ist nachvollziehbar, zumal solche Schreiben oft kurz vor Fristende eintreffen und unnötigen Druck aufbauen sollen.
Es ist gut zu hören, dass Sie sich nicht haben einschüchtern lassen. Ihre Reaktion, nicht vorschnell zu zahlen, war durchaus klug. Generell empfehlen wir jedoch, solche Schreiben genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Falls Sie sich weiter gegen diese Praktiken wehren möchten, bieten wir kostenfreie Mustertexte an, mit denen Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Kammer oder dem Kammergericht einreichen können. Diese können Sie einfach per E-Mail (siehe oben) bei uns anfordern.
Vielen Dank nochmals für Ihren Beitrag – er hilft anderen Betroffenen, solche Schreiben besser einzuordnen!
Beste Grüße,
Peter Kehl
Wir hatten bereits mehrfach mit der Copytrack GmbH zu tun und jedes Mal konnten wir die rechtmäßige Nutzung der betroffenen Bilder nachweisen. Allerdings verursacht dies erheblichen Aufwand: Jede Anfrage bedeutet Zeitverlust, weil wir gezwungen sind sehr zeitaufwändige Recherchen zu machen und am Ende alle Details über das Online-Portal einzugeben. Es handelt sich um Bilder, die wir im Rahmen von Medien-Abonnements erworben haben und die oft nur 1-5 Euro pro Stück kosten. Manche dieser Käufe liegen weit über fünf Jahre zurück und viele Bildportale, über die wir die Lizenzen erworben haben, existieren heute nicht mehr oder haben sich verändert.
Wir waren selbst überrascht, dass wir den Nachweis bisher immer wieder erbringen konnten, aber der wiederkehrende Aufwand ist eine enorme Belästigung. Es kann nicht sein, dass wir wiederholt in die Pflicht genommen werden, unsere Rechtmäßigkeit zu beweisen, während Copytrack ohne gründliche Prüfung jeden Bildnutzer pauschal wie einen Urheberrechtsverletzer behandelt. Eigentlich müsste man Copytrack die Aufwände in Rechnung stellen, die entstehen, um sich gegen ihre Vorwürfe zu verteidigen. Dieses Vorgehen grenzt an Schikane.
Aber auch die Rechteinhaber, die Fotografen, tragen ihren Teil zu diesem fragwürdigen Geschäftsmodell bei. Sie stellen ihre Bilder in verschiedenste Bildportale ein, profitieren von den Verkäufen und gehen Jahre später auf die Käufer los, indem sie diese pauschal als Betrüger darstellen. Ich denke viele Nutzer haben gar keine Möglichkeit mehr die rechmäßige Nutzung zu beweisen. Dieses Verhalten ist beschämend, denn es verursacht erheblichen Aufwand und Stress bei jenen, die die Bilder legal erworben haben. Rechteinhaber sollten sich bewusst sein, dass solche Praktiken nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch höchst fragwürdig sind.
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar und das Teilen Ihrer Erfahrungen!
Ihre Schilderung verdeutlicht eindrücklich, wie belastend der Umgang mit Copytrack sein kann, selbst wenn man die rechtmäßige Nutzung der Bilder nachweisen kann. Der Aufwand, alte Lizenzen zu recherchieren und Beweise über Plattformen zu liefern, ist nicht nur zeitintensiv, sondern in vielen Fällen auch mit erheblichem Stress verbunden – besonders, wenn Bildportale nicht mehr existieren oder sich stark verändert haben.
Wir stimmen Ihnen zu: Es ist problematisch, dass die Verantwortung für die Nachweisführung in solchen Fällen vollständig auf die Nutzer abgewälzt wird. Ihr Vorschlag, Copytrack die entstandenen Aufwände in Rechnung zu stellen, ist absolut nachvollziehbar, denn dieses Vorgehen könnte tatsächlich als Schikane empfunden werden.
Auch die Rolle der Rechteinhaber ist hier kritisch zu hinterfragen. Die Praxis, Bilder über zahlreiche Plattformen zu verbreiten und später Nutzer pauschal mit Vorwürfen zu konfrontieren, schadet nicht nur den Nutzern, sondern auch dem Ruf der Fotografen selbst. Es ist enttäuschend, dass moralische Überlegungen oft hinter monetären Interessen zurückstehen.
Um gegen solche Praktiken vorzugehen, stellen wir kostenfreie Mustertexte zur Verfügung, mit denen Sie Beschwerde bei der zuständigen Kammer oder dem Kammergericht einreichen können. Diese Texte können Sie über das Formularfeld im Textbeitrag anfordern, und wir senden sie Ihnen per E-Mail zu.
Vielen Dank für Ihren wichtigen Beitrag zu diesem Thema – Ihre Perspektive hilft dabei, diese Problematik aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.
Beste Grüße,
Peter Kehl
Ich möchte mich als Nutzer von Copytrack äußern. Ich bin Inhaber der MaxFlags GmbH. Die MaxFlags GmbH betreibt internationale Onlineshops für Flaggen und Fahnen. Wir sind froh, dass es Copytrack gibt, da wir massiv von Bilderklau betroffen sind. Unsere Bilder werden von Redaktionen, Newsseiten und Onlineshops auf der ganzen Welt ohne Erlaubnis verwendet. Da wir die bei Copytrack getrackten Bilder nicht lizenzieren, sind sämtliche Anfragen berechtigt.
Zum Ablauf kann ich Folgendes sagen: Sobald es einen Treffer gibt und eine Copyright-Nennung in der Nähe des Bildes von einem Copytrack-Mitarbeiter erkannt wird, wird der Fall automatisch geschlossen. Anschließend müssen wir entscheiden, ob der Fall weiterverfolgt werden soll. Häufig stoßen wir dabei auf falsche Angaben, und wir sehen angebliche Copyright-Nennungen großer Stockfoto-Anbieter neben unserem Bild. In Frankreich schreiben Redaktionen oft „(DR)“. DR steht für „Droits Réservés“ (Rechte vorbehalten) und wird verwendet, wenn der Autor unbekannt ist.
Was genau in dem hier geschilderten Fall schiefgelaufen ist, kann ich mir nicht erklären. Wenn man nur 1 € für eine Bildlizenz bezahlt, bedeutet das nicht, dass der Urheber kein Recht auf Überprüfung der entsprechenden Bildlizenzen hat.
Zum Schluss sollte gesagt sein, dass dieser Beitrag ein leichtes Content-Marketing-Geschmäckle hat und für die Eigeninteressen der Kanzlei wirbt – das sollte jedem klar sein, oder?
Beste Grüße,
Christian Radny
Hallo Herr Radny,
vielen Dank, dass Sie Ihre Perspektive als Rechteinhaber und Nutzer von Copytrack hier teilen. Es ist nachvollziehbar, dass Sie in Fällen von tatsächlichem Bilderklau ein Tool wie Copytrack schätzen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Gleichzeitig zeigt Ihr Beitrag auch, dass selbst Rechteinhaber die Problematik der Genauigkeit und Nachweispflicht kennen. Sie erwähnen falsche Angaben oder unzureichende Copyright-Nennungen, die Fälle komplizieren können.
Zum Punkt der günstigen Bildlizenzen möchten wir ergänzen: Natürlich hat jeder Urheber das Recht, die Nutzung seiner Werke zu prüfen – unabhängig vom ursprünglichen Lizenzpreis. Allerdings ist es auch berechtigt, auf überhöhte Forderungen oder undurchsichtige Prozesse hinzuweisen, die Nutzer erheblich belasten können. Gerade bei veralteten Bildplattformen oder fehlenden Belegen wird es für Betroffene schwierig, ihre “Unschuld” nachzuweisen.
Was Ihre Anmerkung zum Beitrag betrifft: Wir legen Wert auf Transparenz. Dieser Text dient dazu, betroffenen Nutzern Informationen bereitzustellen und sie bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen. Die kostenfreien Mustertexte sind Teil dieses Serviceangebots. Natürlich verstehen wir, dass dies aus Ihrer Sicht Eigeninteressen der Kanzlei dienen könnte – das schließt jedoch nicht aus, dass auch berechtigte Kritik an Copytrack und seinen Prozessen geäußert wird.
Vielen Dank, dass Sie eine differenzierte Diskussion zu diesem Thema ermöglichen.
Beste Grüße,
Peter Kehl