Die Copytrack GmbH ist als Bildersuchmaschine bekannt, die sich angeblich für die Rechte von Urhebern im Internet einsetzt. Doch hinter dem Geschäftsmodell von Copytrack verbirgt sich ein Problem: Die Firma erbringt nach unserer Auffassung unerlaubt Rechtsdienstleistungen, die eigentlich nur von Rechtsanwälten angeboten werden dürfen. In diesem Artikel erläutern wir, warum das Vorgehen der Copytrack GmbH rechtlich bedenklich ist und wie betroffene Personen reagieren sollten.
Was macht die Copytrack GmbH?
Copytrack bietet eine „kostenlose“ App an, mit der Urheber herausfinden können, ob ihre Bilder ohne Erlaubnis im Internet verwendet werden. Anschließend versendet Copytrack sogenannte „Berechtigungsanfragen“ an die vermeintlichen Verletzer des Urheberrechts. In diesen Schreiben wird den Empfängern mitgeteilt, dass sie möglicherweise ein Bild ohne Lizenz verwenden. Um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet Copytrack dem Empfänger an, entweder eine nachträgliche Bildlizenz zu erwerben oder eine Schadensersatzzahlung zu leisten.
Der Fall unseres Mandanten
Ein Mandant von uns erhielt eine solche Berechtigungsanfrage von Copytrack. Er wurde aufgefordert, entweder eine Lizenz zu einem Preis von 389,59 € nachträglich zu erwerben oder eine Schadensersatzzahlung von 350,00 € zu leisten. Das Problem: Der Mandant hat von einer Bilderdatenbank eine gültige Lizenz.
Unerlaubte Rechtsdienstleistungen durch Copytrack
Die Copytrack GmbH verfügt lediglich über eine Inkassoerlaubnis. Jedoch geht ihr Geschäftsmodell weit über die Tätigkeiten eines reinen Inkassounternehmens hinaus. Durch die Versendung von Berechtigungsanfragen und die Entscheidung, ob eine Lizenz oder Schadensersatz gefordert wird, nimmt Copytrack eine rechtliche Einzelfallprüfung vor – eine Aufgabe, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Copytrack überprüft nicht, ob der Empfänger der Berechtigungsanfrage tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hat oder sogar selbst der Urheber des Bildes ist. Diese Verantwortung wird vollständig auf den Empfänger abgewälzt, der ohne juristische Beratung oft nicht erkennt, dass das Schreiben keine verbindliche Abmahnung darstellt.
Das Risiko für die Empfänger
Empfänger solcher Berechtigungsanfragen sind häufig verunsichert und zahlen die geforderten Beträge aus Angst vor weiteren rechtlichen Konsequenzen. Dabei sind die Ansprüche in vielen Fällen unbegründet. Es handelt sich nicht um formale Abmahnungen, die eine juristische Grundlage erfordern würden, sondern um eine geschickt formulierte Anfrage, die keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung auslöst.
Was sollten Betroffene tun?
Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage von Copytrack erhalten, empfehlen wir, diese zunächst genau zu prüfen und keinesfalls sofort zu zahlen. Erst wenn eine formale Abmahnung oder weitere rechtliche Schritte erfolgen, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden. In vielen Fällen hat es sich gezeigt, dass die Copytrack GmbH keine weiteren Maßnahmen ergreift, wenn die Berechtigungsanfrage ignoriert wird.
Fazit: Rechtsanwälte sind gefordert
Die Geschäftspraktiken der Copytrack GmbH sind aus unserer Sicht rechtlich fragwürdig. Sie betreiben ohne entsprechende Zulassung eine Tätigkeit, die eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordert und daher Rechtsanwälten vorbehalten ist. Wir haben daher eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Berlin eingereicht, um dieses Vorgehen prüfen zu lassen und weitere unerlaubte Rechtsdienstleistungen zu verhindern.
Wenn Sie Fragen zu Berechtigungsanfragen von Copytrack haben oder rechtlichen Rat benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist auf Urheberrecht spezialisiert und unterstützt Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren.