Erfolgreiches Urteil gegen unerwünschte Werbe-E-Mails: Ein Sieg für Datenschutz und Unternehmensschutz

Am heutigen Tage konnte unsere Kanzlei, die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einen wichtigen Sieg vor dem Amtsgericht Wiesbaden erringen. Im Rechtsstreit gegen die The Platform Group GmbH & Co. KG wurde die Beklagte verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, unserem Mandanten ohne dessen Einwilligung Werbe-E-Mails zu senden. Zusätzlich wurde ein Schmerzensgeld von 150 Euro zugesprochen.

Der Fall im Überblick

Unser Mandant, ein renommierter Rechtsanwalt, hatte mehrfach unaufgeforderte Werbe-E-Mails von der The Platform Group GmbH & Co. KG, vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Dominik Benner, erhalten. Die Beklagte betreibt unter anderem Online-Shops, darunter den Schmuckhandel unter der Domain dein-juwelier.de. Trotz Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung setzte die Beklagte den Versand solcher E-Mails fort.

Das Amtsgericht Wiesbaden stellte klar, dass die Zusendung von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine rechtswidrige Handlung darstellt. Besonders hervorgehoben wurde, dass selbst ein “Abmeldelink” in der E-Mail den Datenschutzverstoß nicht aufheben konnte.

Urteil im Detail

  • Beklagte: The Platform Group GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin und deren Geschäftsführer Dr. Dominik Benner, mit Sitz in der Adolfsallee 21, 65185 Wiesbaden.
  • Verstoß: Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails ohne Einwilligung.
  • Rechtsverletzungen: Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen sowie Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
  • Urteil: Unterlassung der weiteren Zusendung sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 150 Euro.

Warum ist dieses Urteil wichtig?

  1. Signalwirkung für Datenschutzverstöße: Dieses Urteil zeigt, dass Datenschutzrechte konsequent durchgesetzt werden können – und müssen.
  2. Schutz der Arbeitszeit: Unerwünschte Werbe-E-Mails stören nicht nur, sondern beeinträchtigen auch Arbeitsprozesse. Dies wird vom Gesetzgeber geschützt.
  3. Sanktionswirkung für Unternehmen: Unternehmen müssen ihre Werbemaßnahmen rechtskonform gestalten, um nicht mit hohen Ordnungsgeldern oder Schadenersatzzahlungen konfrontiert zu werden.

Wir setzen Ihre Rechte durch!

Dieses Urteil unterstreicht die Stärke und das Engagement unserer Kanzlei im Bereich Datenschutzrecht und Unternehmensschutz. Wenn auch Sie unerwünschte Werbung erhalten oder andere Datenschutzverstöße erlitten haben, sind wir Ihr starker Partner.

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