Die Rückforderung der Corona-Soforthilfen geht in Sachsen-Anhalt nun in die entscheidende Phase. Nachdem die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) die Empfänger der Corona-Soforthilfe zur Abrechnung und Rückmeldung aufgefordert hat, werden nun zunehmend konkrete Rückforderungsbescheide verschickt – wie erwartet unmittelbar nach der Landtagswahl.
Damit beginnt für betroffene Unternehmer eine entscheidende Frist.
Ein Monat für die Klage
Wer einen Rückforderungsbescheid der Investitionsbank erhält, sollte diesen nicht einfach hinnehmen oder vorschnell bezahlen. Gegen den Bescheid läuft grundsätzlich eine einmonatige Frist ab Bekanntgabe des Bescheides.
In den betreffenden Verfahren ist kein Widerspruch möglich, sondern nur Klageerhebung.
Wer diese Frist versäumt, riskiert, dass der Rückforderungsbescheid bestandskräftig wird. Eine spätere rechtliche Auseinandersetzung ist dann regelmäßig nicht mehr möglich.
Die Rückforderung ist nicht automatisch rechtmäßig
Wie bereits in unserem ausführlichen Beitrag zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe dargestellt, bedeutet eine rechnerische Überzahlung oder ein von der Investitionsbank festgestellter Rückforderungsbetrag nicht automatisch, dass die Rückforderung auch rechtmäßig ist.
Entscheidend sind unter anderem die konkreten Regelungen des ursprünglichen Bewilligungsbescheides, die zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Förderbedingungen sowie die Frage, welche Anforderungen an die Verwendung der Soforthilfe damals tatsächlich gestellt wurden.
Auch Fragen des Vertrauensschutzes können eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Investitionsbank ihre Rückforderung auf Anforderungen stützt, die erst nachträglich durch FAQ, Rückmeldeverfahren oder Verwaltungspraxis konkretisiert wurden.
Auf diese Problematik haben wir bereits ausführlich hingewiesen:
Rückforderung von Corona-Soforthilfe – so wehren Sie sich gegen unberechtigte Rückforderungen
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten Sie zunächst das Datum des Zugangs dokumentieren und den Bescheid vollständig rechtlich prüfen lassen.
Insbesondere sollte nicht vorschnell eine Ratenzahlung vereinbart oder die Forderung anerkannt werden. Entscheidend ist zunächst, ob und mit welchen Argumenten der Rückforderungsbescheid angegriffen werden kann.
Vor allem sollte die einmonatige Klagefrist nicht verstreichen.
Wer bereits einen Rückforderungsbescheid der Investitionsbank erhalten hat, sollte daher kurzfristig handeln. Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen vom jeweiligen Bewilligungsbescheid, dem konkreten Förderverfahren und den Umständen des Einzelfalls ab.
Unsere Kanzlei berät und vertritt betroffene Unternehmen und Selbstständige bei der rechtlichen Prüfung und Abwehr von Rückforderungen der Corona-Soforthilfe.
