Landgericht Halle weist Antrag eines Abmahnanwalts auf Unterlassung wegen RDG Verstoßes zurück

Im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Halle (Az. 8 O 8/25) haben wir die Verfügungsbeklagte – eine Kfz-Werkstattbetreiberin und Gebrauchtwagenhändlerin aus Halle – erfolgreich gegen eine Abmahnung und einen Unterlassungsantrag des Rechtsanwalts Michael Winter aus Kornwestheim verteidigt. Das Gericht wies den Antrag in vollem Umfang zurück. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Hintergrund: Vorwurf angeblich unerlaubter Rechtsdienstleistungen

Rechtsanwalt Michael Winter, vertreten durch den Kollegen Rechtsanwalt Weber aus Asbach-Bäumenheim, sah in der Werbung unserer Mandantin für einen „kompletten Versicherungs- und Unfallservice“ einen angeblichen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Mandantin hatte auf ihrer Website Leistungen wie „Ermittlung der Schadenshöhe“, „Gutachtenerstellung“ und „Versicherungsabwicklung“ beworben. Laut Winter handele es sich hierbei um unzulässige Rechtsberatung durch Nichtjuristen.

„Landgericht Halle weist Antrag eines Abmahnanwalts auf Unterlassung wegen RDG Verstoßes zurück“ weiterlesen

Barrierefreiheitspflicht für Online-Shops ab 28.06.2025 – Was jetzt zu tun ist

Mit Wirkung zum 28.06.2025 treten neue gesetzliche Anforderungen für den digitalen Geschäftsverkehr in Kraft: Private Wirtschaftsakteure, die über Webseiten oder Apps Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, müssen künftig sicherstellen, dass diese Angebote barrierefrei gestaltet sind. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Barrierefreiheits-Richtlinie (RL 2019/882) in nationales Recht umsetzt.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz gilt für alle Anbieter digitaler Dienstleistungen, insbesondere auch für Betreiber von Online-Shops und Online-Plattformen, die Verträge mit Verbrauchern abschließen. Auch kleinere Unternehmen sind grundsätzlich erfasst. Nur „Kleinstunternehmen“ mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).

Gemäß § 16 BFSG entfällt die Pflicht zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, wenn deren Umsetzung eine grundlegende Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung zur Folge hätte und das Produkt seinen bestimmungsgemäßen Zweck nicht mehr erfüllen kann. Dies gilt entsprechend auch für digitale Dienstleistungen. So wäre beispielsweise denkbar, dass eine Dienstleistung infolge der notwendigen Anpassungen nicht mehr praktikabel ist oder wesentliche Merkmale verliert, die für Nutzer den eigentlichen Mehrwert darstellen. Für klassische Online-Shops wird dies selten der Fall sein, da hier der Produktverkauf im Vordergrund steht, welcher durch barrierefreie Gestaltung in der Regel nicht entwertet wird.

Ergänzend sieht § 17 BFSG vor, dass einzelne Anforderungen dann nicht umgesetzt werden müssen, wenn dies für das Unternehmen mit einer unverhältnismäßigen Belastung verbunden wäre. Die Beurteilung richtet sich insbesondere nach dem Verhältnis der zu erwartenden Kosten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie nach der Relevanz der betroffenen Dienstleistung für Behinderte. Die Hürden für eine solche Ausnahme sind aber recht hoch, da die Unverhältnismäßigkeit im konkreten Einzelfall schlüssig zu begründen und gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde zu dokumentieren wäre.

„Barrierefreiheitspflicht für Online-Shops ab 28.06.2025 – Was jetzt zu tun ist“ weiterlesen

Rückforderung von Corona Soforthilfe

Corona-Soforthilfe zurückzahlen? – So wehren Sie sich gegen unberechtigte Rückforderungen

Viele Unternehmer sehen sich derzeit mit Rückforderungen der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 konfrontiert. Dabei handelt es sich oft um erhebliche Summen, teilweise zuzüglich Zinsen. Die Rückforderung trifft nicht nur offensichtliche Betrugsfälle, sondern auch Betriebe, die in gutem Glauben und auf Grundlage staatlicher Versprechen gehandelt haben.

Was ist passiert?

Während der Corona-Pandemie versprach die Bundesregierung schnelle und unbürokratische Hilfe für betroffene Unternehmen. Diese Hilfen – insbesondere die Corona-Soforthilfe – sollten Liquiditätsengpässe überbrücken und Insolvenzen verhindern. Die öffentliche Kommunikation war klar: Wer durch Umsatzeinbußen durch Corona-Maßnahmen hatte, sollte Unterstützung erhalten.

Heute jedoch fordern viele Bundesländer die Hilfen zurück – und berufen sich auf enge Auslegungen von Förderrichtlinien, die teils erst nachträglich in dieser Form kommuniziert wurden.

Rückforderung trotz guter Absicht?

Viele Betroffene haben die Hilfen auf Grundlage öffentlicher Verlautbarungen beantragt. Diese suggerierten, dass Corona-Maßnahmenbedingte Umsatzeinbrüche ausreichend seien. Rückblickend verlangen viele Behörden oder Förderbanken jedoch den Nachweis eines konkreten Liquiditätsengpasses – also eines tatsächlichen Verlustes, der ohne staatliche Hilfe zur Zahlungsunfähigkeit geführt hätte.

Besonders widersprüchlich erscheint die aktuelle Rückforderungspraxis auch deshalb, weil die Investitionsbank eine rückwirkende Prüfung der tatsächlichen Liquiditätslage vornimmt. Bei Beantragung wurde noch eine Prognose verlangt. Maßgeblich ist nun, ob der Empfänger, unter Herausrechnung der erhaltenen Förderung, im Förderzeitraum tatsächlich zahlungsunfähig gewesen wäre. Wer dies verneinen muss, obwohl er die Mittel zur präventiven Stabilisierung des Unternehmens eingesetzt hat (z. B. zur Erschließung neuer Geschäftsfelder oder zur Überbrückung erwarteter Umsatzeinbrüche), steht nun vor dem Paradoxon, dass gerade dieses verantwortungsvolle Handeln zur Rückforderung führen kann. Während also vorsorglich eingesetzte Mittel eine Rückzahlungspflicht auslösen können, verbleiben die Gelder bei manchen Antragstellern, die sie zweckwidrig verwendet oder gar gegenüber der eigenen Gesellschaft veruntreut haben. Das widerspricht nicht nur dem ursprünglichen Förderzweck, sondern auch grundlegenden Prinzipien von Fairness und Gleichbehandlung.

„Rückforderung von Corona Soforthilfe“ weiterlesen

Datenschutzschulung DSGVO 25.06.2025

Datum: Mittwoch, 25. Juni 2025
Uhrzeit: 09:00–12:00 Uhr (hybrid: Präsenz & Webinar)
Ort: Kanzlei Universitätsring 7, 06108 Halle (Saale)

Warum Sie teilnehmen sollten

Datenschutzschulungen sind leider oft lästig und überbürokratisiert – aber nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht) in Verbindung mit Erwägungsgrund 39 vorgeschrieben. Ohne eine dokumentierte Schulung drohen Bußgelder und Haftungsrisiken.

Für wen lohnt sich die Schulung?

  • Datenschutz-Dauermandate: kostenfreie Teilnahme für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Externe Gäste: 39 € netto pro Person (inkl. Sammelteilnahmebestätigung)

Ob Erstschulung oder Update: Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, Datenschutz­beauftragte, IT-Abteilungen und alle, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

„Datenschutzschulung DSGVO 25.06.2025“ weiterlesen

Erfolg vor Gericht: Unzulässige Telefonwerbung gestoppt!

Landgericht Kiel bestätigt: Unerwünschte Werbeanrufe sind unzulässig

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Kiel (Az. 13 O 46/24) die Providers GmbH d/b/a jobbroker.eu zur Unterlassung unzulässiger Telefonwerbung gegenüber der Klägerin verurteilt. Das Anerkenntnisurteil vom 19. Februar 2025 ist ein klarer Sieg für den Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen.

Hintergrund: Ungewollte Telefonwerbung trotz fehlender Einwilligung

Die Klägerin wurde am 21. und 22. Januar 2024 unter einer ihrer Rufnummern von der Beklagten zu Werbezwecken angerufen – ohne vorherige ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung. Solche Anrufe stellen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar und sind insbesondere für Unternehmen eine unzumutbare Belästigung.

„Erfolg vor Gericht: Unzulässige Telefonwerbung gestoppt!“ weiterlesen

Neue EU-Kennzeichnungspflichten ab 13. Dezember 2024: Mehr Bürokratie bei fragwürdigem Nutzen?

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) in Kraft. Die Verordnung soll den Verbraucherschutz verbessern und den modernen Anforderungen des Online-Handels gerecht werden. Doch für Hersteller und Händler bedeutet dies vor allem eines: Noch mehr bürokratischer Aufwand mit fragwürdiger Wirksamkeit.

Worum geht es in der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?

Die GPSR ersetzt die seit 2001 geltende Produktsicherheitsrichtlinie und schreibt strengere Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte vor. Neben Angaben zum Hersteller müssen Produkte künftig mit detaillierten Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen versehen werden – sowohl auf der Verpackung als auch in Online-Angeboten.

„Neue EU-Kennzeichnungspflichten ab 13. Dezember 2024: Mehr Bürokratie bei fragwürdigem Nutzen?“ weiterlesen

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Abschöpfung von „Überschusserlösen“ bei Erneuerbaren Energien-Anlagen

Am 28. November 2024 verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil (Az. 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23), das die Verfassungsbeschwerden von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen gegen die gesetzliche Abschöpfung von „Überschusserlösen“ zurückweist. Die Maßnahme wurde als verfassungsgemäß bestätigt und als gerechtfertigter Ausgleich zwischen außergewöhnlich begünstigten Stromerzeugern und stark belasteten Stromverbrauchern angesehen.

„Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Abschöpfung von „Überschusserlösen“ bei Erneuerbaren Energien-Anlagen“ weiterlesen

Erfolgreiches Urteil gegen unerwünschte Werbe-E-Mails: Ein Sieg für Datenschutz und Unternehmensschutz

Am heutigen Tage konnte unsere Kanzlei, die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einen wichtigen Sieg vor dem Amtsgericht Wiesbaden erringen. Im Rechtsstreit gegen die The Platform Group GmbH & Co. KG wurde die Beklagte verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, unserem Mandanten ohne dessen Einwilligung Werbe-E-Mails zu senden. Zusätzlich wurde ein Schmerzensgeld von 150 Euro zugesprochen.

Der Fall im Überblick

Unser Mandant, ein renommierter Rechtsanwalt, hatte mehrfach unaufgeforderte Werbe-E-Mails von der The Platform Group GmbH & Co. KG, vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Dominik Benner, erhalten. Die Beklagte betreibt unter anderem Online-Shops, darunter den Schmuckhandel unter der Domain dein-juwelier.de. Trotz Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung setzte die Beklagte den Versand solcher E-Mails fort.

Das Amtsgericht Wiesbaden stellte klar, dass die Zusendung von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine rechtswidrige Handlung darstellt. Besonders hervorgehoben wurde, dass selbst ein „Abmeldelink“ in der E-Mail den Datenschutzverstoß nicht aufheben konnte.

„Erfolgreiches Urteil gegen unerwünschte Werbe-E-Mails: Ein Sieg für Datenschutz und Unternehmensschutz“ weiterlesen

Biozidprodukte zulassen: Nationale oder Unionszulassung – Was passt zu Ihrem Produkt?

Die Zulassung eines Biozidprodukts ist ein entscheidender Schritt, um Ihr Produkt erfolgreich auf den Markt zu bringen. Aber welche Option ist die richtige für Sie? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den beiden Verfahren: Nationale Zulassung (NA-APP) und Unionszulassung (UA-APP).

Nationale Zulassung (NA-APP)

Die nationale Zulassung ermöglicht Ihnen den Vertrieb Ihres Biozidprodukts ausschließlich auf dem deutschen Markt.

Kosten der nationalen Zulassung

  • Einzelnes Biozidprodukt: 77.800 €
  • Biozidproduktfamilie: 118.100 €
  • Zusätzliche Gebühren können für weitere Verwendungen anfallen.

Ablauf der nationalen Zulassung

Die Antragstellung erfolgt über das R4BP-System der Europäischen Chemikalienagentur. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören:

  • Ein vollständiges Dossier zu Ihrem Produkt und den enthaltenen Wirkstoffen.
  • Eine englische Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SPC).
  • Nachweise zur Exposition und Wirksamkeit.

Wann ist die nationale Zulassung sinnvoll?

Wenn Ihr Produkt ausschließlich in Deutschland vertrieben werden soll, ist die nationale Zulassung die kostengünstigere Wahl.

„Biozidprodukte zulassen: Nationale oder Unionszulassung – Was passt zu Ihrem Produkt?“ weiterlesen

Unerlaubte Rechtsdienstleistungen durch die Copytrack GmbH: Ein Fall für die Rechtsanwaltskammer

Wir stellen Ihnen kostenfrei Mustertexte für eine Beschwerde zur Verfügung (siehe unten).

Die Copytrack GmbH ist als „Urheberrechtsverfolger“ bekannt, die sich angeblich für die Rechte von Urhebern im Internet einsetzt. Doch hinter dem Geschäftsmodell von Copytrack verbirgt sich ein Problem: Die Firma erbringt nach unserer Auffassung unerlaubt Rechtsdienstleistungen, die eigentlich nur von Rechtsanwälten angeboten werden dürfen. In diesem Artikel erläutern wir, warum das Vorgehen der Copytrack GmbH rechtlich bedenklich ist und wie betroffene Personen reagieren sollten.

Was macht die Copytrack GmbH?

Copytrack bietet eine „kostenlose“ App an, mit der Urheber herausfinden können, ob ihre Bilder ohne Erlaubnis im Internet verwendet werden. Anschließend versendet Copytrack sogenannte „Berechtigungsanfragen“ an die vermeintlichen Verletzer des Urheberrechts. In diesen Schreiben wird den Empfängern mitgeteilt, dass sie möglicherweise ein Bild ohne Lizenz verwenden. Um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet Copytrack dem Empfänger an, entweder eine nachträgliche Bildlizenz zu erwerben oder eine Schadensersatzzahlung zu leisten.

Der Fall unseres Mandanten

Ein Mandant von uns erhielt eine solche Berechtigungsanfrage von Copytrack. Er wurde aufgefordert, entweder eine Lizenz zu einem Preis von 389,59 € nachträglich zu erwerben oder eine Schadensersatzzahlung von 350,00 € zu leisten. Das Problem: Der Mandant hat von einer Bilderdatenbank eine gültige Lizenz.

„Unerlaubte Rechtsdienstleistungen durch die Copytrack GmbH: Ein Fall für die Rechtsanwaltskammer“ weiterlesen