Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Fair geht anders

Abmahnung, Abmahnmissbrauch

Lange wurde gestritten, kontrovers diskutiert, Fachleute aus Wirtschaft und Rechtsexperten wurden angehört, Gutachten und Stellungnahmen verfasst, dann herrschte ungefähr ein Jahr lang Stille. Nunmehr aber hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das “Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs” beschlossen. Mit dem gemeinhin auch gern als ‘Gesetz gegen Abmahnmissbrauch’ bezeichneten Regelwerk beabsichtigt der Gesetzgeber, vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor bestimmten, als missbräuchlich empfundenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber zu schützen. Dazu werden u.a. die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung massiv erhöht, Formvorgaben verschärft, die Kostenerstattung eingeschränkt und Vertragsstrafen gedeckelt. Auch mit dem s.g. “fliegenden Gerichtsstand” ist künftig weitestgehend Schluss. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die Anzahl der Abmahnungen in Zukunft um ungefähr die Hälfte zu reduzieren. Was von der gesetzgeberischen Absicht her sicherlich gut gemeint ist, ist jedoch alles andere als gut gemacht. Lesen Sie alles zum Hintergrund, zu den Neuregelungen im Einzelnen und zu unserer Einschätzung hier.

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Fairness und Transparenz: P2B-Verordnung in Kraft

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Seit dem 12.07.2020 gilt die neue “P2B-Verordnung” der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten zielt u.a. auf Suchmaschinen, Handelsplattformen und Preisvergleichsportale und soll für Online-Händler – wie der Name bereits sagt – mehr Transparenz und Fairness bei der Platzierung von Angeboten schaffen. “P2B” steht dabei für “Platform to Business”. Lesen Sie alle wichtigen und relevanten Informationen in meiner Zusammenfassung.

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BVerfG: “Containern” bleibt strafbewehrt

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der öffentlichen Debatte um das s.g. “Containern” und dessen Strafbarkeit als Diebstahl ein vorläufiges Ende gesetzt – zumindest de lege lata. Die obersten Verfassungsrichter entschieden mit Beschluss vom 05.08.2020, Az. 2 BvR 1985/19, dass die gesetzgeberische Entscheidung und die Gerichtspraxis, das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten als Diebstahl zu bestrafen, mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Eine anderweitige rechtliche Bewertung könne allein das Parlament treffen.

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OVG Lüneburg: Faxversand personenbezogener Daten rechtswidrig

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Faxversand ade? Eine – vor allen Dingen für die behördliche und juristische Praxis – weitreichende Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Fax-Sendungen hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg getroffen. Die Verwaltungsrichter entschieden, dass die unverschlüsselte Übertragung sensibler personenbezogener Daten mittels Telefax gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.07.2020, 11 LA 104/19). Lesen Sie in unserem Beitrag alles zum Hintergrund der Entscheidung und zu den praktischen Auswirkungen, die von ihr ausgehen werden.

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Corona-Krise: Bayerisches Beherbergungsverbot vorläufig gestoppt

Corona-Krise, Corona, Covid-19, Beherbergungsverbot, Infektionsschutz, Bayern, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 20 NE 20.1609

Seltener juristischer Erfolg einer bayerischen Hotelbetreiberin gegen staatliche Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) hat das im Freistaat geltende Beherbergungsverbot für Besucher, bzw. Reisende aus anderen deutschen Landkreisen und Städten, die eine besonders hohe Infektionsdynamik zeigen, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig gekippt (VGH Bayern, Beschluss v. 28.07.2020, Az. 20 NE 20.1609). U.a. sei das Verbot offensichtlich unverhältnismäßig, verletzte das rechtsstaatlich erforderliche Publizitätsprinzip und schränke Hoteliers in nicht gerechtfertigter Weise in ihren Grundrechten ein. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf die Vorschrift nicht angewendet werden.

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OLG Köln: Gecko-Nahrung ist “unmenschlich”

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Einen – einigermaßen ungewöhnlichen – Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 6 U 238/19). Ausgangspunkt der Entscheidung war ein wettbewerbsrechtlicher Streit zwischen Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln – solchen für Menschen einerseits, für Tiere andererseits. Das Oberlandesgericht kam zu dem – in rechtlicher Hinsicht überaus bemerkenswerten – Schluss, dass das “offensichtliche Fehlen” eines Wettbewerbsverhältnisses nicht nur die Klagebefugnis ausschließt, sondern darüber hinaus auch noch rechtsmissbräuchlich sei – mit der Folge, dass der Abmahnende die Rechtsverteidigungskosten des Abgemahnten zu erstatten hat.

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Legal Tech: Vertragsgenerator kein Verstoß gegen RDG

Legal Tech, Vertragsgenerator, 6 U 263/19, OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung maßgeblich zur Rechtsklarheit und -sicherheit für moderne Legal-Tech-Anwendungen beigetragen. Mit Urteil vom 19.06.2020, Az. 6 U 263/19, befanden die Kölner Richter, dass ein intelligenter Online-Vertragsgenerator, der anhand eines “Frage-Antwort-Spiels” mit dem Nutzer vollautomatisiert Vertragsdokumente erstellt, nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt und deshalb auch von Anbietern auf den Markt gebracht werden darf, die eine Erlaubnis zur Rechtsberatung nicht besitzen.

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Äußerungsrecht: Kein Rechtsschutz ohne Anhörung

Äußerungsrecht, einstweilige Verfügung, Waffengleichheit, prozessuale Waffengleichheit

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 1 BvR 1246/20) vom 03.06.2020 erneut und mit deutlichen Worten bekräftigt, dass in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich nur nach vorheriger Anhörung der Gegenseite gewährt werden dürfe. Erfolge dies nicht, so sei das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 2018 (BVerfG, Beschluss v. 30.09.2018, Az. 1 BvR 1783/17).

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Online-Händler aufgepasst: Weniger Mehrwertsteuer ab Juli!

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Die Bundesregierung hat sich zur Abfederung der gesamtwirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm verständigt. Die Größenordnung der am vergangenen Mittwoch nach über 21-stündiger Debatte beschlossenen Maßnahmen liegt bei ca. 130 Milliarden Euro. Dazu gehören neben Prämien für Elektroautos und einem s.g. “Kinderbonus” i.H.v. 300 EUR auch eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer.

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Gerichte: Influencer machen “generell Werbung”

Influencer, Werbung, Schleichwerbung, UWG, Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Instagram, 2 U 78/19, 1 HK O 45/17, OLG Braunschweig, LG Koblenz

Zwei aktuelle und vor kurzem veröffentlichte Urteile dürften für neue Verunsicherungen in der Influencer-Szene sorgen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass Instagram-Posts von Influencern, die auf Produkte, Marken, Hersteller oder bestimmte Geschäfte oder Etablissements verweisen, Werbung darstellen und deshalb als solche gekennzeichnet werden müssen. Unterbleibe dies, so liege unzulässige “Schleichwerbung” vor – und zwar unabhängig davon, ob der Influencer von den erwähnten Unternehmen Geldzahlungen oder sonstige Vorteile erhalte (OLG Braunschweig, Urteil vom 13.05.2020, Az. 2 U 78/19). Noch weiter geht sogar das Landgericht Koblenz – und kommt zu dem Schluss, dass die Tätigkeit von Influencern “generell Werbung” sei (LG Koblenz, Urteil vom 08.04.2020, Az. 1 HK O 45/17).

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