BVerwG: Beitragspflicht hängt von Programmvielfalt ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein zentrales verfassungsrechtliches Kriterium für die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags ist (BVerwG Urt. v. 15.10.2025, Az. 6 C 5.24).

Fehlt es über längere Zeit grob an dieser Vielfalt, kann die Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 RBStV verfassungswidrig werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für das damalige Programmangebot sachlich gerechtfertigt ist, und damit eine Äquivalenz zwischen Beitragspflicht und Programmqualität bejaht. Ob dies weiterhin gilt, ist nun Aufgabe der Tatsachengerichte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Das Berufungsurteil verstieß gegen Bundesrecht, weil es die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16 u.a. – verkannt hatte.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun den Sachverhalt aufklären und prüfen, ob das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in einem längeren Zeitraum den Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit genügt. Wenn sich gravierende Defizite bestätigen, kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG in Betracht.

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Abschöpfung von „Überschusserlösen“ bei Erneuerbaren Energien-Anlagen

Am 28. November 2024 verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil (Az. 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23), das die Verfassungsbeschwerden von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen gegen die gesetzliche Abschöpfung von „Überschusserlösen“ zurückweist. Die Maßnahme wurde als verfassungsgemäß bestätigt und als gerechtfertigter Ausgleich zwischen außergewöhnlich begünstigten Stromerzeugern und stark belasteten Stromverbrauchern angesehen.

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BVerfG: „Containern“ bleibt strafbewehrt

Containern, strafbar, BVerfG, 2 BvR 1985/19

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der öffentlichen Debatte um das s.g. „Containern“ und dessen Strafbarkeit als Diebstahl ein vorläufiges Ende gesetzt – zumindest de lege lata. Die obersten Verfassungsrichter entschieden mit Beschluss vom 05.08.2020, Az. 2 BvR 1985/19, dass die gesetzgeberische Entscheidung und die Gerichtspraxis, das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten als Diebstahl zu bestrafen, mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Eine anderweitige rechtliche Bewertung könne allein das Parlament treffen.

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Corona: Gottesdienstverbot möglicherweise verfassungswidrig

Corona-Krise, Gottedienstverbot, Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom 10.04.2020 (Az. 1 BvQ 31/20) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des aufgrund der Corona-Pandemie verordneten Gottesdienstverbots in Berlin an Ostern zurückgewiesen. Das Interessante jedoch: Die Verfassungsmäßigkeit dieses Verbots wurde ausdrücklich offen gelassen und dem Hauptsacheverfahren anheimgestellt. Ähnlich hatte bereits der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshofs mit Blick auf corona-bedingte Schließungsverfügungen entschieden. Die ausstehende Hauptsache-Entscheidung könnte für Überraschungen sorgen.

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